Zum 1.1.2023 wurde der § 23 UStG abgeschafft der bestimmten Berufgruppen bis zu einem bestimmten Umsatz ermöglichte die Vorsteuer mit einem mit einem bestimmten Prozentsatz vom Umsatz pauschal zu ermitteln so dass der aufwendige Einzelnachweis entfiel. Das war eine deutliche Erleichterung da kleinere Selbständige so keine aufwenige Buchführung machen mussten und es ist unverständlich warum das abgeschafft wurde. Es sollte wieder eingeführt werden und allen Selbständigen (egal welcher Berufsgruppe) bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze offen stehen. Das wäre eine deutliche Vereinfachung und Erleichterung für die Steuerpflichtigen und auch für die Finanzverwaltung.
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