Es sollte möglich sein, dass Soloselbstständige, Freelancer und Unternehmen bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze pauschal einen geringen Prozentsatz des Umsatzes besteuern, statt der jetzigen EÜR oder Bilanz.
Dies vereinfacht sämtliche Administration um die Gewinnberechnung und -besteuerung ungemein.
Ein herausragendes Vorbild hierfür ist das Steuersystem in Rumänien (3% vom Umsatz für Microunternehmen ohne Angestellte oder 1% vom Umsatz für Microunternehmen mit Angestellten). Ein Microunternehmen hat weniger als 1 Mio Umsatz im Jahr.
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