Ausgerechnet in einer Zeit, in der immer mehr Angestellte remote arbeiten, machte Deutschland mit dem "Nachweisgesetz" einen massiven Rückschritt in Hinblick auf digitale Abläufe. Durften Arbeitsverträge und Vertragsänderungen bisher mündlich geschlossen werden, ist für seit August 2022 geschlossene Verträge und Vertragsänderungen die Schriftform vorgeschrieben - bei 2.000 Euro Strafe pro rein digitalem Arbeitsvertrag. Eine Untersuchung ergab, dass 10-15 Prozent der Admin-Arbeit im Personalbereich auf die schriftliche Unterzeichnung von Arbeitsverträgen sowie Änderungen entfällt.
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