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Statusfeststellungsverfahren "Scheinselbstständig" - Was sind die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Bis jetzt wurde relativ wenig über die wirklichen Konsequenzen gesprochen. Wenn ich für einen kurzen Job als Solo-Selbstständiger (z.B. 1 Woche) als Scheinselbstständig gelte, wäre ja theoretisch nicht so schlimm. Die IHK Berlin hingegen schreibt, das man nach der Feststellung "Scheinselbstständig" sofort sein Gewerbe beenden muss. Zu diesem Thema ein Experten Telko zu starten wäre sicherlich hochinteressant.

Bitte wähle einen aussagekräftigen Titel für deinen Vorschlag
Bitte beschreibe deinen Vorschlag so kurz wie möglich aber so ausführlich wie nötig. Fange mit dem Allgemeinen an und führe Details am Ende aus.
Ambros Funk
  • 2 Abstimmende
  • 6 von bisher 2512 Stimmen erhalten
  • Platz 39 von 67
  • Letzte Stimme vergeben 16.01.2017

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