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Nahles bereit zu Deal mit Arbeitgebern bei Zeitarbeit und Werkverträgen

Wenn aufgrund der Rechtsunsicherheit durch das Thema Scheinselbstständigkeit eine Beauftragung von Selbstständigen als zu riskant angesehen wird, wird den Selbstständigen häufig Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit über eine Agentur als Alternative angeboten.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Auch hier hatte der Koalitionsvertrag bisher wenig praktikable Einschränkungen vorgesehen. Insbesondere sollte die Leiharbeit auf 18 Monate beschränkt werden. Die Auftraggeber befürchteten, dass aus der Selbstständigkeit gedrängte Freiberufler noch nicht einmal mittels Zeitarbeit ausreichend langfristig eingesetzt werden könnten.

Jetzt hält Nahles laut „Frankfurter Rundschau“ auch Überlassungsdauern von mehr als eineinhalb Jahren für denkbar, wenn die Unternehmen tarifgebunden sind. Die Regelung zielt auf eine weitere Stärkung der Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten Anspruch auf gleiche Bezahlung wie entsprechende Stammmitarbeiter erhalten müssen.

Die Gewerkschaften hatten auch Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Mitarbeitern im Rahmen von Werkverträgen gefordert. Hier will Nahles die Arbeitgeber „lediglich“ verpflichten, den Betriebsrat zu informieren.

Laut einer Studie des an die Bundesagentur für Arbeit angegliederten Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren 2010 28 Prozent der Zeitarbeitnehmer länger als neun und 14 Prozent länger als 18 Monate bei einem Auftraggeber tätig.

Zeitarbeitnehmer machen rund drei Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer aus, aber aufgrund ihrer kürzeren Beschäftigungdauer rund zehn Prozent der Zugänge in die Arbeitslosigkeit. Fast 20 Prozent aller Menschen, die nach einer Arbeitslosigkeit wieder einen Job finden, schaffen dies über ein Zeitarbeitsunternehmen.

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