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Portoerhöhungen Fünf Fragen an die Bundesnetzagentur

Zu den hohen und sehr kurzfristigen Portoerhöhungen bei Standardbriefen und anderen Leistungen haben wir bereits die Deutsche Post befragt. Diese kann Preiserhöhungen aber nur in dem Rahmen vornehmen, die die Bundesnetzagentur erlaubt. Deshalb haben wir auch mit Olaf Peter Eul von der Pressestelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gesprochen.

Olaf Peter Eul von der Pressestelle der Bundesnetzagentur hat unsere Fragen beantwortet

VGSD: Sie haben in den letzten Jahren Preiserhöhungen für Standardbriefe von 55 (in 2012) auf künftig 70 Cent, also um gut 27 Prozent bewilligt. Warum sind derart hohe Preiserhöhungen aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

Olaf Peter Eul: Zunächst ist festzuhalten, dass in dem derzeitigen Verfahren noch keine konkreten Preiserhöhungen bewilligt wurden, sondern insoweit erst ein Antrag der Deutschen Post am 24.11.2015 eingegangen ist. Richtig ist, dass die Bundesnetzagentur am 23.11.2015 eine Price-Cap-Maßgrößenentscheidung getroffen hat, wonach innerhalb eines Spielraums höhere Preise für Porti beantragt werden können. Hintergrund dieser Entscheidung der Bundesnetzagentur waren gesetzliche Änderungen bei der Post-Entgeltregulierungsverordnung im Juni dieses Jahres. Beispielsweise wird jetzt die Gewinnsituation in anderen europäischen Ländern stärker berücksichtigt.

Mit diesen Änderungen hat der Gesetzgeber auf die zunehmende digitale Konkurrenz der Deutschen Post reagiert. Elektronische Dienste wie E-Mails, SMS und WhatsApp führen zu sinkenden Sendungsmengen und damit auch rückgängigen Umsatzerlösen bei der Deutschen Post. Trotzdem stellt sie eine flächendeckende Versorgung – auch in dünn besiedelten ländlichen Randgebieten – zu erschwinglichen Preisen sicher. Das ist ein personalintensiver und kostenintensiver Prozess, da die Beförderungskosten aufgrund des hohen Fixkostenanteils weitgehend gleich bleiben. Durch die Preiserhöhung sollen der Post mehr Möglichkeit gegeben werden, um auf die damit verbundenen Herausforderungen zu reagieren.

VGSD: Die Deutsche Post hat diese Woche weitere umfangreiche Preiserhöhungen beantragt und erwartet Ihre Zustimmung bis zum 15.12.15. Sie rechtfertigt dieses extrem kurzfristige, in die Adventszeit fallende und öffentlich kaum hinterfragbare Verfahren damit, dass Ihre Behörde das zugrundeliegende Maßgrößenverfahren gerade erst jetzt abgeschlossen habe. Was beinhaltet das Maßgrößenverfahren?

Olaf Peter Eul: In dem sogenannten Maßgrößenverfahren (Price-Cap) ermittelt die Bundesnetzagentur, in welchem Rahmen sich Preisänderungen bei bestimmten Produkten der Deutschen Post AG bewegen dürfen. Der Preisveränderungsspielraum für die Jahre 2016 bis 2018 ergibt sich aus der Differenz der erwarteten Inflationsrate und der Produktivitätsfortschrittsrate.

Hierzu wird ein Warenkorb mit genehmigungspflichtigen Dienstleistungen gebildet und dafür ein Preisniveau ermittelt. Die Preise darf die Deutsche Post in Höhe der Inflationsrate und unter Berücksichtigung der Produktivitätsfortschrittsrate anpassen. Zu berücksichtigen sind dabei die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung und sogenannte „Lasten“ (flächendeckende Universaldiensterbringung, Versorgungslasten aus „Bundespostzeiten“). Die genehmigten Entgelte dürfen keine missbräuchlichen Auf- oder Abschläge enthalten.

Am 24.11.15 hat die Deutsche Post sodann der BNetzA einen Antrag auf Anpassung der Preise für einzelne Produkte vorgelegt. Die Entscheidung soll innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von der Behörde getroffen werden, was ebenfalls gesetzlich in der Postentgeltregulierungsverordnung vorgegeben ist.

"Ziel ... ist es gerade, die Planbarkeit der Preismaßnahmen der Deutschen Post zu erhöhen"

VGSD: Warum ist das Maßgrößenverfahren erst jetzt abgeschlossen worden?

Olaf Peter Eul: Die BNetzA hat am 23.11.15 nach intensiver Prüfung und nach Abschluss des Konsultationsverfahrens die Maßgrößen für die Price-Cap Regulierung für den Zeitraum 2016 bis 2018 festgelegt. Grundlage waren die im Juni 2015 angepassten Entgeltregulierungsvorschriften und die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsfristen.

VGSD: Wie könnten solche kurzfristigen Preisänderungen künftig vermieden werden bzw. ist dies von Ihrer Seite beabsichtigt?

Olaf Peter Eul: Ziel des Price-Cap-Verfahrens ist es gerade, die Planbarkeit der Preismaßnahmen der Deutschen Post zu erhöhen. So soll der Price-Cap-Zeitraum zu einer einzigen Genehmigungsperiode zusammengefasst und die Briefporti für einen Zeitraum von drei Jahren, nämlich von 2016 bis 2018, festgelegt werden. Der Deutschen Post wird hierdurch ermöglicht, bereits zu Anfang des Jahres 2016 Preisveränderungen vorzunehmen, die für den gesamten Zeitraum bis Ende 2018 gelten und so die Preise für die Jahre 2017 und 2018 stabil zu halten. Das hat den Vorteil, dass sich die Verbraucher nicht mehr auf jährlich verändernde Preise einstellen müssen.

VGSD: Die hohen Preissteigerungen im Monopolbereich der Deutschen Post nähren die bestehenden Befürchtungen, dass eine massive Quersubvention der anderen Geschäftsbereiche der Post (im Wettbewerbsbereich) erfolgt und damit eine Wettbewerbsverzerrung zum Schaden der Wettbewerber und somit auch der Kunden. Warum verlangen Sie von der Deutschen Post nicht, wie bereits häufig vorgeschlagenen, einen getrennten Ausweis von Umsatz- und Gewinnzahlen für Monopol- und Wettbewerbsbereich?

Olaf Peter Eul: Im Rahmen des Maßgrößenverfahrens musste die Deutsche Post AG der Bundesnetzagentur detailliert über die in den einzelnen Produktsegmenten vorliegende Kosten-, Erlös- und Mengenentwicklung berichten und die ihr entstandenen Kosten nachweisen. Die Umsatz-, Kosten- und Gewinnsituation der einzelnen Produktsegmente sind der Bundesnetzagentur insoweit bekannt. Die durchgeführte Überprüfung hat keine unzulässigen Quersubventionierungspotentiale erkennen lassen.

VGSD-Portoübersicht 2016: Die am häufigsten benötigten Preise von Postkarten über Standard- bis Maxibriefe bis hin zur Büchersendung. Am besten gleich ausdrucken und zu Euren Briefmarken legen!

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