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Seit 1.8. Selbstständige mit geringem Einkommen - Zuschuss zur Krankenversicherung von Arbeitsagenturen

Arbeitsagenturen zahlen Zuschüsse für Selbstständige mit geringem Einkommen

Immer wieder melden sich Selbständige, deren Gründungsförderung ausgelaufen ist, die aber noch nicht genug Gewinn erzielen, um davon leben zu können. Oft ist das Geschäft gut angelaufen, viel Geld und Zeit investiert worden, aber die finanziellen Rücklagen reichen nicht für die noch verbleibende Durststrecke bis zum Break even.

Mit dem Auslaufen der Förderung entfällt nicht nur eine sichere Einnahmequelle. Den Gründer treffen dann auch die hohen Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in ganzer Schärfe. Bei Selbständigen wird ein Mindesteinkommen von 1.837,50 Euro unterstellt und darauf basierend bis zu 16 Prozent Krankenversicherung und bis zu 1,95 Prozent Pflegeversicherung berechnet. 300 Euro für die gesetzliche Sozialversicherung stellen also die Untergrenze dar. (Der vergünstigte Mindestbeitrag, der bei Ich-AG und dem neuen Gründungszuschuss gilt entfällt mit dem Ende der Förderung.)

Lösungsstrategien bei zu hohen Mindestbeiträgen

Was kann man in dieser Situation als Selbständiger tun? Falls noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, so kann man diesen beziehen, muss allerdings die selbständige Tätigkeit auf weniger als 15 Stunden pro Woche reduzieren und im Fall einer Vermittlung eine nichtselbständige Tätigkeit annehmen. Gleiches gilt, falls es gelingt durch mindestens einjährige Beitragszahlung in die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige einen neuen Anspruch aufzubauen.

Ansonsten besteht folgende Alternative: Du kannst ergänzend zum Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld II beantragen. Dabei ist es möglich, die selbständige Tätigkeit ohne zeitliche Einschränkung fortsetzen, wobei allerdings höhere Einnahmen großenteils mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden und du im Zweifelsfall eine lukrativere nichtselbständige Tätigkeit annehmen musst, wenn du ein entsprechendes Angebot erhältst. Weiterer Vorteil: Die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt in diesem Fall die Arbeitsagentur.

Beitragszuschuss: Exit aus den zu hohen KV-Beiträgen

Oft gerieten solche Selbständige jedoch in einen Teufelskreis: Sobald die Arbeitsagentur die Sozialversicherungskosten übernahm, lag ihr verbleibendes Einkommen wieder über der Verdienstgrenze für den Arbeitslosengeld II-Anspruch. Und dann mussten sie plötzlich wieder die Krankenversicherung alleine tragen, womit sie ganz schnell unter die Bedürftigkeitsgrenze fielen.

Der Ausweg heißt Beitragszuschuss und trat am 1.8.2006 in Kraft: Die Arbeitsagentur übernimmt dabei die Beiträge bis zu dem Punkt, an dem kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr besteht.

Geregelt ist das Ganze in § 26 Absatz (3) SGB II: "Die Bundesagentur übernimmt auf Antrag im erforderlichen Umfang die Aufwendungen für die angemessene Kranken- und Pflegeversicherung, soweit Personen allein durch diese Aufwendungen hilfebedürftig würden. Die Bundesagentur soll die Aufwendungen unmittelbar an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die betreffende Person nicht sichergestellt ist."

Quelle: www.olaf-nensel.de/on/sgbii/aktuell.html

Tipp: Wenn du davon betroffen bist, informiere dich schnellstmöglich und stelle einen Antrag auf Beitragszuschuss. Das geht auch formlos, zum Beispiel per Fax. Der Zeitpunkt ist wichtig, denn den Zuschuss erhältst du erst ab dem Datum der Antragstellung. Da die genaue Höhe deines Gewinns zunächst nicht bekannt ist, wird über den Beitragszuschuss aufgrund deiner eigenen Schätzung vorläufig entschieden. Wenn das Geschäft besser läuft als erwartet, kommt es dann zu Rückforderungen.

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