Oft kommen die Einladungen als Sachverständige bei Ausschusssitzungen zu sprechen sehr kurzfristig. Am Dienstag letzter Woche haben wir die Möglichkeit erhalten, am heutigen Montag Fragen der Abgeordneten des Bundestagausschusses für Arbeit und Soziales zu beantworten.
Anlass war eine Anhörung zu den Arbeitsbedingungen von Gig- und Crowdworkern. Zu diesem Thema hatte die Bundestagfraktion der Linken zwei Anträge gestellt. Ihre zentrale Forderung: Selbstständige Gig-Worker, die über das Internet Aufträge vermittelt bekommen und diese an einem bestimmten Ort verrichten müssen, sollen als abhängig beschäftigt gelten. Sie würden dann also künftig als scheinselbstständig gelten.
Expertentätigkeit beim Kunden könnte als Gig-Work eingeordnet und damit scheinselbstständig sein
Angesichts einer zugleich fehlenden Bereitschaft, dabei die Schutzbedürftigkeit als Kriterium mit heranzuziehen, bestünde aus unserer Sicht die Gefahr, dass auch z.B. IT- und viele andere (hoch-)qualifizierte Selbstständige damit automatisch als scheinselbstständig gelten, wenn sie an einem bestimmten Ort, z.B. beim Kunden, auf einer Veranstaltung oder an einem sonstigen Ort arbeiten müssen.
VGSD-Vorstand Andreas Lutz nutzte das Wochenende, um sich vorzubereiten und holte heute morgen noch Input beim langjährigen VSGD-Mitglied Thomas Andersen aus Berlin ein, der lange Vorstand des Deutschen Crowdsourcing Verbands war, der zusammen mit der IG Metall und anderen Gewerkschaften einen Code of Conduct für Crowdsourcing-Unternehmen entwickelt hat und eine Ombudsstelle zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Crowdworkern und Plattformen betreibt.
Schaut euch selbst die Statements von Andreas an. Ihm wurden insgesamt sechs Fragen gestellt. Schaut sei euch an und gebt uns gerne über die Kommentarfunktion inhaltliches Feedback. Wir freuen uns auf die Diskussion mit euch, denn wir wollen unsere Position zu diesem Thema noch weiter schärfen.
Videomitschnitt der Sitzung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales
Uns wurden sechs Fragen gestellt
- Minute 5:00 (Frage) bzw. 7:00 (Antwort)
- Minute 11:30 (Frage) bzw. 13:00 (Antwort)
- Minute 14:00 (Frage) bzw. 19:30 (Antwort)
- Minute 25:30 (Frage) bzw. 26:30 (Antwort)
- Minute 31:35 (Frage) bzw. 31:45 (Antwort)
- Minute 1:02:50 (Frage) bzw. 1:06:30 (Antwort)
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