Der von Union und SPD beschlossene Koalitonsvertrag ist heftig kritisiert worden. Aber was bringt er für uns Selbstständige? Wir haben den 177 Seiten umfassenden Vertrag unter die Lupe genommen, geben die relevanten Textstellen wieder und kommentieren sie ausführlich.
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Union und SPD haben im Koalitionsvertrag die Senkung der Mindestbemessungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von 2.283,75 auf 1.150 Euro beschlossen. Das wird allen Selbstständigen, deren Gewinn zwischen diesen beiden Werten liegt, viel Geld sparen. Und für alle, die bisher die Härtefallregelung in Anspruch genommen haben, entfällt die aufwändige Antragstellung. Aber was ist mit den Teilzeit-Selbstständigen, die unter 1.150 Euro verdienen? Und mit der unfairen Bemessungsgrundlage? Für uns bleibt viel zu tun ...
Was Union und SPD vor der Einigung auf 1.150 Euro forderten
Auf welche Forderungen wir uns nun konzentrieren werden
Wer wird Nachfolgerin von Andrea Nahles im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)? Als besonders aussichtsreich gehandelt werden der bisherige Justizminister Heiko Maas sowie die SPD-Politikerin Eva Högl. Högl war nach ihrem 2. juristischen Staatsexamen zehn Jahre für das BMAS tätig. Und hat einen ganz besonderen Bezug zum Thema Selbstständigkeit...
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Neben der künftigen Arbeitsministerin (bzw. -minister) ist auch die nächste Gesundheitsministerin für uns von großer Bedeutung, denn sie hat erheblichen Einfluss darauf, wie schnell die beschlossene Halbierung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge umgesetzt wird und ob wir darüber hinaus weitere dringend nötige Verbesserungen für Selbstständige erreichen können.
Beste Chancen auf die Nachfolge von Hermann Gröhe hat seine bisherige parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU). Neben ihrer langjährigen Erfahrung als Gesundheitspolitikerin ist sie Bundesvorsitzende der Frauen Union und war dort auch für Frauenpolitik zuständig. Wird sie ein Herz für teilzeitselbstständige Frauen haben, die besonders unter den hohen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen leiden?
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Die oben porträtierte Gesundheitsministerin in spe Annette Widmann-Mauz ist hier Eröffnungsrednerin. Auf Einladung des IKK e.V. diskutiert Andreas Lutz vom VGSD mit Gesundheitspolitikern, Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern über die Behandlung von Selbstständigen in der gesetzlichen Krankenkasse.
Eine zentrale Frage wird sicherlich sein, ob die Absenkung der Mindestbemessungsgröße auf 1.150 Euro ausreicht oder weitere Schritte nötig sind. Gespannt sind wir auch auf den Vortrag von Professor Stefan Sell, der sich in der Vergangenheit kritisch über VGSD-Positionen geäußert hat. Wenn ihr an dem Nachmittag Zeit habt, freut sich Andreas über eure Unterstützung!
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Per Ende Januar 2018 haben wir bei unserer Petition für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Marke von 22.000 Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht. Unser nächstes Ziel: 23.000 Mitzeichner!
Die geplante Senkung der KV-Mindestbeiträge zeigt, dass Fortschritte möglich sind. Angesichts der gleichzeitigen Zusatzbelastung durch die AV-Pflicht, geht sie aber nicht weit genug. Unsere herzliche Bitte deshalb: Wenn du noch nicht mitgezeichnet hast, tu das bitte und lade deine Kontakte ein, uns ebenfalls zu unterstützen!
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Die EU ist für Selbstständige wichtiger, als viele vielleicht im ersten Moment denken. Stichworte sind: Datenschutzgrundverordnung, Entsenderichtlinie, die Abgrenzung von Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit (im Rahmen der geplanten EU-Nachweisrichtlinie), der (leider) gescheiterte KMU-Bürokratietest, die komplizierte Umsatzsteuer bei Käufen bzw. Verkäufen im EU-Ausland.
Das alles waren Themen in der Diskussion mit Nadja Hirsch, der FDP-Fraktionsvorsitzenden im EU-Parlament. Der VGSD war auf das Panel eingeladen, unsere Positionen fanden positives Echo beim Publikum der gut besuchten Veranstaltung. Aus dem Gespräch ergaben sich zudem wertvolle Kontakte zur EU-Kommission in Brüssel.
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Eine Rechnung berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, also zur Erstattung der enthaltenen Umsatzsteuer, wenn die Adresse des Rechnungsstellers vollständig ist. Strittig war bisher aber, ob eine reine Postadresse (z.B. die Privatadresse oder die eines Coworking-Spaces) ausreicht oder ob unter dieser Absenderadresse eine wirtschaftliche Aktivität stattfinden muss. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat darüber jetzt entschieden.
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Für Inhaber von Läden, Gastronomie und Praxen gehört der Eintrag bei Google und Apple Maps zum Marketing-Pflichtprogramm. Aber auch "ganz normale" Selbstständige profitieren von einer besseren Auffindbarkeit in diesen viel benutzten Suchmaschinen. Geschäftspartner und Besucher können sich so zum Beispiel das Heraussuchen der Adresse sparen und direkt deinen Firmennamen eingeben, um die Navigation zu deinem Büro zu starten. Wir zeigen dir in zehn Schritten, wie du deine Firmenadresse in Apple Maps auffindbar machst.
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- 21. Februar 2018, 17:00 Uhr: „Die neuen XING-Funktionen zur digitalen Kundengewinnung“ (Joachim Rumohr)
- 27. Februar 2018, 16:00 Uhr: „Was kostet ein Anwalt?“ (Dr. Stephan Lüke)
- 21. März 2018, 17:00: „Ziele erreichen – Wie du dran bleibst ohne schlechte Laune zu bekommen” (Susanne Nickel)
- 27. März 2018, 16:30 Uhr: „Verkaufen an Adam UND Eva – Geheimtipps für erfolgreiches Verkaufen an Männer und Frauen!“ (Vivien Manazon)
- 4. April 2018, 16:00 Uhr: „Wege zurück von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung – unter 55 und darüber” (Jörg Somborn)
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