Die Werner-Bonhoff-Stiftung möchte Selbstständige ermutigen, bürokratische Hürden nicht einfach stumm hinzunehmen, sondern sich zu wehren und so auch für andere eine Verbesserung zu erreichen oder zumindest nachhaltig auf einen Verbesserungsbedarf hinzuweisen.
Zu diesem Zweck verleiht die Stiftung alle ein bis zwei Jahre den nach dem Berliner Unternehmer und Stifter benannten Werner-Bonhoff-Preis-wider-den-§§-Dschungel. Zwei VGSD-Mitglieder (Tim Wessels und Christa Weidner) haben den mit 50.000 Euro nominierten Preis 2013 und 2016 bereits erhalten.
Der Preis wird dieses Jahr am 13.06.2018 in feierlichem Rahmen in der Berliner Landesvertretung des Freistaats Sachsen verliehen. Auch eine ganze Reihe aktiver VGSD-Mitglieder und viele Verbandskollegen aus der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) werden dabei sein.
So bewirbt man sich um den Preis
Den diesjährigen Preis gewinnen können alle, die sich mit einer kurzen Beschreibung ihrer "Erlebnisse" bis Ende 2017 direkt bei der Stiftung beworben haben. Jeder eingereichte "Fall" wird von den Volljuristen der Stiftung eingehend geprüft und dokumentiert.
Schon diese sorgfältige Fallbeschreibung durch unabhängige Dritte erhöht die Glaubwürdigkeit des vom Bürokratieopfer Berichteten gegenüber Dritten, z.B. Journalisten, die darüber berichten wollen. Die resultierenden Fallbeschreibungen werden auf der Website der Stiftung veröffentlicht.
Von den zahlreichen Einreichungen der letzten beiden Jahre haben die Stiftungsmitarbeiter vier besonders beeindruckende Beispiele von "Widerstand gegen übermäßige Bürokratie" ausgewählt und die entsprechenden Selbstständigen in die engere Wahl genommen.
Vier Finalisten sind in der engeren Auswahl
Alle vier Finalisten hätten sicherlich den Preis verdient, aber nur eine/r kann ihn bekommen. Wer hat deines Erachtens die besten Chancen? Wem wünschst du den Preis ganz besonders? Wir sind gespannt auf deinen Kommentar unter dem Beitrag!
1) Thomas Neumann (Augsburg): Verwaltung sieht 3-D-Druck als "Vergnügungsstätte" und erteilt nach 12 Monate stark eingeschränkte Genehmigung
In Augsburg stieß Thomas Neumann auf erhebliche bürokratische Hindernisse bei der Gründung seines Unternehmens, das sich auf Dienstleistungen unter Verwendung innovativer 3D-Technik spezialisiert hat. Das Angebot richtet sich schwerpunktmäßig an Geschäftskunden. Weil für die Nutzung der Angebote weder Soundanlagen noch Boxen eingesetzt werden, entsteht keine besondere Lärmbelästigung. Dennoch sieht das Bauordnungsamt hierin eine Störung für das hauptsächlich wohngeprägte Mischgebiet.
Weil die Behörde darüber hinaus Schwierigkeiten zeigte, sich mit der Neuartigkeit des Vorhabens auseinanderzusetzen und seinen Betrieb rechtlich als „Vergnügungsstätte“ einstufte, folgten für den Unternehmer eine knapp 12-monatige Auseinandersetzung, erhebliche finanzielle Einbußen – und schlussendlich der Erhalt einer stark einschränkenden Genehmigung. Link zum Fall
2) Christiane Schollmayer (Hamburg): Acht Jahre Kampf, um Frauen mit geringen Integrationschancen berufliche Perspektive geben zu dürfen
Christiane Schollmayer startete einen Lieferservice für „Kuchen und Torten nach Hausfrauenart“ in Hamburg. Auf Bestellung Kuchen backen, das passt für sie und wie sie meint, auch für andere. Doch braucht man für einfaches Backen nach Rezept einen Meistertitel im Konditorhandwerk?
Die Handwerkskammern meinen ja. Nach einigen und zum Teil auch gerichtlichen Auseinandersetzungen wandelte Frau Schollmayer den Lieferservice in einen Cateringbetrieb um, Kuchen und Torten wurden von ihr nur noch im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb hergestellt. Doch ihr Gewerbe wird von den Behörden nicht bundeseinheitlich behandelt, was insbesondere ihren Franchisenehmerinnen Probleme bereitet.
Seit mittlerweile acht Jahren kämpft Christiane Schollmayer dafür, dass insbesondere Frauen, die auf dem Arbeitsmarkt geringere Integrationschancen haben, mit ihrem Social-Franchise-Konzept eine berufliche Perspektive erhalten. Link zum Fall
3) Marcello Danieli (Neu-Ulm): Endlose Hürden für Unternehmer, der Asylbewerbern eine Chance geben möchte
Marcello Danieli, Geschäftsführer der Harder Logistics GmbH & Co. KG, findet kaum noch Auszubildende. Da er aber in der Beschäftigung von Hilfsarbeitern keine langfristige Option für das Unternehmen sieht, will er den Fachkräftenachwuchs u.a. durch geeignete Zuwanderer sicherstellen.
Doch die notwendige Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde gestaltet sich als schwierig und kostet den Unternehmer viel Zeit. Während er einen Asylbewerber ohne dessen Identitätsnachweis mit Zustimmung der Behörde für drei Jahre befristet als Hilfsarbeiter einstellen durfte, war dessen Beschäftigung in einem dreijährigen Ausbildungsverhältnis nicht genehmigungsfähig.
Herr Danieli setzt sich für eine bessere Unterstützung für Unternehmer bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen ein. Link zum Fall
4) Daniel Achtermann (Wietze): Sieben Jahre Verfolgung mit Ordungswidrigkeitenverfahren, weil er Kunden zusätzlichen Service anbietet
Ist fachmännisches Arbeiten nur mit Meisterbrief gewährleistet? Der gelernte Maler- und Lackierer Daniel Achtermann hat sich ohne einen solchen mit seiner Firma Concept-Farben selbständig gemacht. Neben Malerarbeiten, bietet er in geringem Umfang auch Elektro- und Zimmerhandwerk an.
Dem Unternehmer, der zwar viel kann, aber wenig darf, wurde nach einer Kontrolle vorgeworfen, dass er 2009 und 2010 Arbeiten ausgeführt hat, für die er einen Meistertitel benötige. Obwohl Existenzgründungen im Bereich der zulassungsfreien Gewerke im Zuge politischer Reformen erleichtert wurden, sind die gesetzlichen Bestimmungen nicht eindeutig.
Dies bescherte Herrn Achtermann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, gegen das er sich bereits seit sieben Jahren zu Wehr setzt. Link zum Fall
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