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Wie kann ich mein Auto steuerlich optimal absetzen? (Teil 1)

Nutzt du dein Fahrzeug auch geschäftlich, etwa für den Besuch von (potenziellen) Kunden und Geschäftspartnern, für Einkäufe oder zur Teilnahme an Messen? Dann kannst du dies steuerlich geltend machen - selbst wenn du noch gar nicht gegründet hast oder du statt einem Auto ein anderes Mobil, z.B. Motorrad nutzt. Dabei bestehen eine ganze Reihe von Wahl- und damit Gestaltungsmöglichkeiten.

Den eigenen Wagen kann bei betrieblicher Nutzung steuerlich absetzen

Letztlich geht es dabei immer darum, in welcher Höhe du die Ausgaben steuermindernd geltend machen kannst. Das hängt von der Berechnungsmethode ab und diese wiederum davon, in welchem Maße du das Fahrzeug geschäftlich nutzt:

a) Bei unter 10% betrieblicher Nutzung gilt das Fahrzeug immer als Privatvermögen, man spricht auch von "notwendigem Privatvermögen". Du kannst die betrieblich gefahrenen Kilometer pauschal mit 30 Cent abrechnen (abweichende Sätze bei anderen Fahrzeugen als Auto). Eine vergleichsweise einfache Aufzeichnung der geschäftlich gefahrenen Stecken im Rahmen einer Reisekostenabrechnung mit Datum, Uhrzeiten, Reiseroute und Anlass genügt als Nachweis. Wenn das Fahrzeug nicht auf dich zugelassen ist, sondern z.B. auf deinen Partner, kannst du nur die tatsächlich entstandenen Kosten als Betriebsausgabe absetzen (vgl. Urteil VII 201/1999 vom 29.08.2002 des Finanzgerichts Nürnberg).

b) Bei über 50% betriebliche Nutzung gilt das Kfz als "notwendiges Betriebsvermögen", der Betrieb trägt alle Kfz-Kosten. Dem steht ein Privatanteil gegenüber, den du wahlweise nach der 1%-Methode oder per Fahrtenbuch ermitteln kannst. Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn du viel geschäftlich fährst und einen geringeren Privatanteil geltend machen willst, als er sich nach der 1%-Methode ergibt. Welche Methode du nutzt, kannst du jedes Jahr sowie bei Fahrzeugwechsel neu bestimmen.

c) Bei 10 bis 50% betrieblicher Nutzung spricht man von gewillkürtem Betriebsvermögen, denn du hast ein Wahlrecht und kannst zwischen privater Nutzung (pauschale Abrechnung nach gefahrenen Kilometern, siehe oben) und betrieblicher Nutzung (nur Fahrtenbuch, 1%-Methode greift hier nicht) wählen.

Weißt du, zu wie viel Prozent du dein Auto geschäftlich nutzt?

Bei dieser Einschätzung kann man sich leicht täuschen. Deshalb verlangt das Finanzamt bei mehr als nur gelegentlicher Nutzung, dass man ab Gründung bzw. Anschaffung eines Fahrzeugs drei Monate lang die Nutzung aufzeichnet. Dabei genügt zwar wie für die Abrechnung der Kilometer-Pauschale eine Reiskeostenaufstellung. Es empfiehlt sich aber, direkt die strengeren Regeln für ein Fahrtenbuch zu beachten, um ggf. danach abrechnen zu können.

Die Nutzungsanteile werden anschließend anhand der gefahrenen Kilometer berechnet. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nehmen dabei eine Sonderrolle ein: Bei der Einordnung in Betriebs- bzw. Privatverögen zählen sie als geschäftliche Nutzung. Sie sind aber nur eingeschränkt steuerlich geltend zu machen, mit 30 Cent je Entfernungskilometer (also effektiv 15 Cent pro gefahrenem Kilometer).

Was du beim Führen eines Fahrtenbuches beachten musst, wie die 1%-Regel funktioniert und welche Methode in deinem Fall die günstigste ist, erklären wir im zweiten Teil dieses Beitrags. Willst du bis dahin schon einmal stichprobenweise den Anteil der geschäftlichen Nutzung ermitteln?

Was du sonst noch alles im Rahmen der Buchhaltung aufzeichnen solltest, um es steuerlich geltend machen zu können, erfährst du in unserem Crashkurs "Rechnung, Buchhaltung, Steuer", den wir in zahlreichen Städten bundesweit anbieten.

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