Live dabei: Frank Weigelt über die Preisverleihung an Tim Wessels

Ein bemerkenswerter Abend in der Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin! – Als Vertreter des VGSD-Vorstandes besuchte Frank Weigelt die Preisverleihung zum diesjährigen Werner-Bohnhoff-Preis wider den §§-Dschungel 2013. Wie bereits berichtet, wurde Tim Wessels, Gründungsmitglied des Verbandes, mit dem Werner-Bohnhoff-Preis ausgezeichnet.

Dr. Annette NiederfrankeDie Veranstaltung wurde durch eine Laudatio von Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke (in Vertretung von Ursula von der Leyen) begleitet. Innerhalb der Laudatio wurde noch einmal ganz klar das Engagement Tims gewürdigt. Es wurde aber auch herausgestellt, dass ein solcher Erfolg nur mit Unterstützung zahlreicher Personen, die hinter Tim Wessel standen, möglich war. In diesem Zusammenhang wurde die besondere Rolle des VGSD gewürdigt.

Interessanter Weise wurde von der Staatssekretärin herausgestellt, dass die Gründer und Selbständigen in Deutschland bisher über keinerlei Lobby und gemeinsames Sprachrohr verfügten, so dass bei Erstellung der Gesetzesvorlage die Interessen der Gründer uns Selbständigen  keine angemessene Berücksichtigung gefunden haben.

Auch Ministerin von der Leyen hatte bereits bei ihrem ersten Gespräch mit Tim und Andreas betont, dass sie die Bildung einer Interessenvertretung für Gründer und Selbständige aus diesem Grund ausdrücklich begrüßt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Staatssekretärin damit die Bedeutung der Arbeit des VGSD im besonderen Maße als notwendig erachtet. Nach der Preisverleihung gab es einen festlichen Empfang im Garten der Landesvertretung Baden Württemberg für den Preisträger und die geladenen Gäste. Insgesamt ein sehr interessanter Abend mit illustren Gästen aus Wirtschaft und Politik, gegenüber denen ich die Ziele und Interessen des VGSD unmittelbar nahe bringen konnte.

Frank Weigelt

PS: Andreas Lutz war zusammen mit weiteren Verbandsvertretern ebenfalls eingeladen, konnten aber aufgrund eines schon lange geplanten und aufwändig vorbereiteten Events in München leider nicht teilnehmen.

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VGSD-Gründungsmitglied Tim Wessels erhält den “Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel” 2013

Tim Wessels erhält den mit 50.000 Euro dotierten Bonhoff-PreisEngagement zahlt sich aus: Tim Wessels wurde gestern abend in Berlin der “Werner-Bonhoff-Preis” verliehen, mit 50.000 Euro einer der höchstdotierten deutschen Wirtschaftspreise. Wir gratulieren und freuen uns mit Tim!

Vor gut einem Jahr, am 28.3.2012 reichte Tim seine Online-Petition ein – über 80.000 Mitzeichner unterschrieben innerhalb weniger Wochen. Der Widerstand richtete sich gegen die Pläne des Bundesarbeitsministeriums, eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einzuführen. Die zusätzlich aufzubringenden Beiträge von rund 350 Euro hätte viele, insbesondere nebenberuflich Selbständige und Frauen, zur Aufgabe ihrer Selbständigkeit gezwungen. Die Überwachung und staatliche Prüfung bereits bestehender Vorsorgemaßnahmen hätte den Aufbau einer enormen Bürokratie  bedeutet.

Die erfolgreiche Petition führte dazu, dass Tim begleitet von mir, Andreas Lutz,zwei Gespräche mit Ursula von der Leyen führen konnte. Obwohl wir ihr Gesetzesvorhaben damit zumindest für die laufende Legislaturperiode verhindern konnten, hatte sich die Bundesarbeitsministerin bereit erklärt, gestern abend die Laudatio auf Tim zu halten. Da von der Leyen kurzfristig verhindert war, wurde sie allerdings von Staatssekretärin Dr. Annette Niederfranke vertreten.

Im Zuge der Diskussion über dieses Thema gründeten wir im Juni 2012 dann den VGSD e.V. mit dem Ziel, Einzel-Selbständigen und kleinen Unternehmen bei diesem und anderen Themen eine Stimme zu geben.

Tim Wessels hat früh als Unternehmer angefangen. Als er 15 Jahre war, gründete er den IT-Dienstleister “fair + friendly”, heute arbeiten dort zehn Mitarbeiter an zwei Standorten. Für ihn war immer klar, dass er sein eigener Herr sein wollte: “Selbständigkeit ist für mich ein Weg, Dinge zu verbessern, sie zu gestalten und dafür Verantwortung zu übernehmen.” Und genau dafür wird er nun ausgezeichnet.

Stiftungsvorstand Till Bartelt begründet die Wahl des Preisträgers im Namen der Jury: “Tim Wessels hat mit seiner Initiative in besonderer Weise als Gemeinwohlakteur gewirkt. Der Fall ist ein gutes Beispiel, wie kritisches Engagement idealerweise zu fruchtbaren Dialogen mit den Verantwortlichen führt.”

Die Werner Bonhoff Stiftung vergibt in ihrem Projekt “bureaucratic transparency” seit 2006 jährlich den “Werner-Bonhoff-Preis wider den §§-Dschungel”. Prominentester Preisträger bisher war Günther Jauch im Jahr 2008. Es lohnt sich aber, auch die anderen Preisträger und deren Anliegen anzuschauen: bit.ly/YVJLqr

Ausgezeichnet werden unternehmerische Menschen, die Bürokratismus nicht einfach hinnehmen und damit Verbesserungen “von unten nach oben” anregen. Die Stiftung ermutigt und befähigt unternehmerische Menschen, einen Beitrag zur notwendigen Kontrolle und Motivation der Verwaltung von außen zu leisten.

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Tagesseminar: IHK-Rebellen aus Stuttgart geben ihr Wissen weiter

Erinnern Sie sich an das Kaktus-Bündnis aus Stuttgart, über das wir im Herbst letzten Jahres berichtet haben? Eine lose Gruppe von Einzel- und Kleinunternehmern hatte sich für die IHK-Vollversammlung aufstellen lassen, um frischen Schwung in die IHK zu bringen und eine bessere Vertretung der Interessen kleiner Unternehmen zu erreichen. Das Bündnis eroberte auf Anhieb 22 von 100 Sitzen, die Wahlbeteiligung unter den kleinen, nicht ins Handelsregister eingetragenen Mitgleds-Unternehmen vervierfachte sich!

Um einen solchen Erfolg auch andernorts zu ermöglichen, wollen die Stuttgarter ihr Wissen mit allen teilen, die Interesse an einer kritischen Vollversammlungs-Arbeit in ihrer Region haben. Dazu veranstaltet sie zusammen mit dem Bundesverband für Freie Kammern e. V. (bffk) ein Tagesseminar für (angehende) Vollversammlungsmitglieder und an einer Kandidatur Interessierte. Aufgrund des langen Vorlaufs ist es sinnvoll, sich bereits ein Jahr vor der nächsten Wahl über die nötigen Schritte Gedanken zu machen.

Zentrales Ziel der Veranstaltung ist der Erfahrungsaustausch über alle Aspekte, die ein erfolgreiches Mitgestalten ausmachen, von der Wahlkampf-Strategie und Pressearbeit über die Konstituierung der Vollversammlung bis hin zur Kammerarbeit: Wie kann man konstruktive Anträge einbringen und eine echte Diskussion in den Versammlungen erreichen, in denen leider nach wie vor viele Beschlussvorlagen nur abgenickt werden, sodass es mit der Mitbestimmung nicht weit her ist?

Das Seminar findet am Freitag, den 7.6.2013 von 15 bis 19 Uhr statt. Ab 13 Uhr und ab 20 Uhr besteht zudem für die Teilnehmer nach Absprache die Möglichkeit, gemeinsam ein Mittag- bzw. Abendessen einzunehmen. Tagungsort ist das Forum3 e. V. in der Gymnasiumstraße 21, 70173 Stuttgart. Die Veranstalter rechnen mit 30 bis 50 Teilnehmern.

Interessierte können sich telefonisch (0561 9205525) oder per E-Mail anmelden.

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Als VGSD-Mitglied fast 50 Prozent bei Telekom-Mobilfunkvertrag sparen

Als Mitglied des VGSD e.V. tragen Sie nicht nur dazu bei, dass die Anliegen von “kleinen” Selbständigen und Gründern endlich eine Stimme erhalten, sondern Sie können auch richtig Geld sparen.

In monatelangen Gesprächen mit verschiedenen Anbietern haben wir für VGSD-Mitglieder einen stark vergünstigten Spezialtarif im hochwertigen Mobilfunknetz der Telekom aushandeln können. Dieser VGSD-Spezialtarif ermöglicht sorgenfreies Telefonieren und Surfen mit Handy bzw. Smartphone. Nicht nur die Anrufe ins deutsche Festnetz und alle deutschen Mobilfunknetze sind inbegriffen, sondern auch eine SMS-Flat sowie stark vergünstigte Auslandsgespräche, die Nutzung von 55.000 WLAN-HotSpots im In- und Ausland sowie weitere Premium-Funktionen.

Der Tarif ist am besten vergleichbar mit den XL-Tarifen der Telekom. Während diese Tarife ohne Handy normalerweise mit rund 75 Euro netto (89 Euro brutto) zu Buche schlagen, kostet der VGSD-Spezialtarif nur 39,96 Euro netto (47,55 Euro brutto) pro Monat. Der VGSD-Jahresbeitrag macht sich angesichts dieser Einsparungen schon nach kürzester Zeit bezahlt.

Auch wer bereits Telekom-Kunde ist, kann von dem vergünstigten Tarif profitieren und je nach Vertrag zwischen sechs Monaten und vier Wochen vor dessen Auslaufen wechseln.

“Wir wollen für unsere Mitglieder Konditionen aushandeln, die sonst allenfalls Mitarbeiter großer Konzerne erhalten. Der Verband verdient daran nichts, nur so sind Rabatte in dieser Größenordnung möglich”, sagt Christian Bussler über die Vereinbarung mit der Telekom.

Der Mobilfunk-Tarif ist die zweite Vergünstigung, die der VGSD für seine Mitglieder ausgehandelt hat. Im Dezember hatte der Verband mit zwei Versicherungsgesellschaften Sondertarife für Basisrentenversicherungen vereinbart, die bei gleichem Beitrag zu einem höheren Rentenanspruch führen. Die auch als “Rürup-Renten” bekannten Versicherungsverträge sind eine steuerlich geförderte Form der Altersvorsorge, die für Selbständige besonders interessant ist.

VGSD-Informationsblatt zum Telekom-Spezialtarif mit FAQ und Mitgliedsantrag

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Regionaltreffen in Frankfurt/ Main: Do., 25.4.13, 19 Uhr

Liebe Mitglieder und Unterstützer,

wir freuen uns, zum zweiten Regionaltreffen des VGSD in Frankfurt am Main einzuladen. Alle Gründer und Selbständige sind herzlich willkommen, sich zu informieren und aktiv mit zu gestalten.

Bei unserem ersten Treffen haben wir uns gemeinsam auf folgenden Ablauf geeinigt:
- “Warm Up”: Ankommen, kennen lernen (ca. 30 Min.)
- Aktuelle Themen des VGSD, sowie Themenvorschläge der Teilnehmer (ca. 60 Min.)

Hier findet das Treffen statt: Die Zentrale Coworking, Berger Str. 175, 60385 Frankfurt

Im Anschluss ist ein gemeinsamer Ausklang in einer nahgelegenen Gaststätte geplant.

Die Teilnahme an unseren Regionaltreffen ist kostenfrei; eine Mitgliedschaft im Verband ist keine Voraussetzung.

Ansprechpartner ist Jenny Krutzinna, jenny@die-zentrale-ffm.de, 069-87 20 37 03

Wir freuen uns auf regen Besuch bei dem Treffen!

Herzliche Grüße
Christian Bussler

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Vorsorge: Warum die Stiftung Warentest vor Pflege-Bahr warnt

Eigentlich gehört eine Pflegezusatz-Versicherung zu den Versicherungen, die man unbedingt frühzeitig abschließen sollte. Weil das trotz erschwinglicher Beiträge viel zu selten geschieht, möchte Gesundheitsminister Bahr seit 1.1.2012 mit einer neuen Förderung nachhelfen. Doch Experten warnen vor dem “Pflege-Bahr” und raten zum Abschluss ungeförderter Tarife.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit deckt die soziale Pflegeversicherung, in die wir alle einzahlen, nur einen Teil der Kosten. Zur Finanzierung der oft mehrere tausend Euro höheren tatsächlichen Wohn- und Pflegekosten sind Pflegebedürftige und Angehörige gezwungen, ihre Ersparnisse aufzubrauchen.

“Gute Pflegetagegeldversicherungen können die Finanzlücke im Pflegefall schließen. Die staatlich geförderte private Vorsorge taugt dafür aber wenig”, schreibt die Stiftung Warentest in ihrer Mai-Ausgabe.

Dabei zahlt der Staat fünf Euro Zulage im Monat, wenn jemand eine private Pflegetagegeldversicherung abschließt, deren Beitrag mindestens zehn Euro pro Monat beträgt. Das Problem: Gefördert werden nur Versicherungen, die auch Menschen mit Vorerkrankung aufnehmen. Sie müssen jeden ab 18 akzeptieren, solange er noch nicht akut pflegebedürftig ist.

Das damit verbundene höhere Risiko macht die geförderten Tarife so teuer, dass sie eigentlich nur für Menschen mit Vorerkrankung interessant sind. Wenn nun aber viele von ihnen die geförderten Tarife abschließen, werden die Beiträge in Zukunft deutlich stärker steigen als ungeförderte. Was dazu führen kann, dass man sich irgendwann die Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten kann. Dann hätte man die bisherigen Beiträge umsonst bezahlt, denn der Pflegefall tritt ja meist erst im hohen Alter ein.

Zudem sind, wie die Stiftung Warentest festgestellt hat, die Leistungen der geförderten Versicherungen deutlich schlechter als bei ungeförderten Tarifen, insbesondere im Bereich Demenz. Auch durch Zahlung höherer Beiträge kann der Versicherte sich zumeist keinen ausreichenden Schutz erwerben.

Das Fazit ist eindeutig: Pflegezusatzversicherung ja, Pflege-Bahr nein.

Schlechtes Omen: Zunächst sollte die Förderung übrigens Pflege-Riester heißen, denn ihr Vorbild ist die Riester-Förderung, mit der zur privaten Altersvorsorge angeregt werden soll und die seit Jahren in der Kritik ist.

Trotzdem nicht die Hände in den Schoß legen: Wer für sich oder auch die Eltern frühzeitig eine Pflegezusatzversicherung abschließt, verhindert, dass im Pflegefall zu den gesundheitlichen auch noch finanzielle Probleme hinzutreten.

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Nikil Mukerji

nikil_mukerji“Ich bin Nikil aus München, 31 Jahre alt, und schon mein halbes Leben lang selbständig. Mit 14 Jahren begann ich neben der Schule auf eigene Faust Tennisstunden zu geben. Ein paar Jahre später – nach einem BWL-Studium und einer kurzen Festanstellung in einer deutschen Großbank – stieg ich hauptberuflich ins Trainergeschäft ein. Gezwungenermaßen. Denn ich sah keine Möglichkeit, meinen Traum, Philosophie zu studieren, anders zu finanzieren. Die Bankmenschen, für die ich arbeitete, waren wenig von meinen schöngeistigen Schwärmereien angetan. Und so blieb mir nichts anderes übrig, als mein früheres Hobby zum Beruf zu machen.

Zunächst empfand ich meine selbständige Tätigkeit als ausgesprochene Belastung. Ständig musste ich Entscheidungen treffen, ständig Verantwortung übernehmen. Und all das neben meinem Studium. Das nervte mich! Aus der Not wurde jedoch eine Tugend. Ich begann zunehmend, die Vorzüge meiner Selbständigkeit zu schätzen. Schlagwörter wie „Freiheit“, „Flexibilität“ und „Entfaltungsspielraum“ waren für mich keine leeren Worthülsen mehr. Zwar bestand meine Hauptaufgabe weiterhin darin, Kindern Bälle zuzuwerfen und lustige Gesichter zu machen. Aber ich konnte das so machen, wie ich es wollte. Und das war mir sehr viel wert.

In der Zwischenzeit habe ich den Tennisschläger an den Nagel gehängt. Aber der Wunsch, mein eigener Chef zu sein, ist mir geblieben. Seit zwei Jahren arbeite ich wieder selbständig als Trainer. Allerdings habe ich die Sportjacke gegen ein Sacko eingetauscht und den Tennisplatz gegen den Seminarraum.

Meine Erfahrungen haben mir eines gezeigt: wer selbstbestimmt arbeitet und entscheidet, findet mehr Erfüllung in dem, was er tut und kann seine Potentiale besser entfalten. Daher glaube ich, dass mehr Menschen den Schritt in die Selbständigkeit wagen sollten. Ob sie das tun, hängt jedoch von den Rahmenbedingungen in unserem Land ab. Die Menschen müssen gut informiert werden! Sie müssen ermutigt und unterstützt werden! Und ihre Anliegen müssen ernst genommen werden! Ich engagiere mich beim VGSD, um – gemeinsam mit Euch – einen Beitrag dazu zu leisten.”

Nikil hat u.a. in München, Aberdeen (Großbritannien) und Auckland (Neuseeland) BWL, VWL und Philosophie studiert. Er hat drei Jahre als Banker gearbeitet, 15 Jahre als Tennistrainer und ist seit zwei Jahren als Trainer für logische Argumentation, Gesprächsführung und Rhetorik unterwegs. Außerdem ist er Stipendiat der Friedrich-Ebert-Stiftung (Bonn), Doktorand am Lehrstuhl IV der philosophischen Fakultät der LMU München und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Peter-Löscher-Lehrstuhl für Wirtschaftsethik der TU München.

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Stachel in der IHK-Vollversammlung: Interview mit zwei Rebellen des Kaktus-Bündnisses

Ob Kernkraft oder Stuttgart 21 – die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Stuttgart hat zu wichtigen Themen Position bezogen, obwohl viele ihrer Mitglieder völlig anders darüber denken. Geht gar nicht, urteilten Kritiker aus der Region und schlossen sich zum sogenannten Kaktus-Bündnis zusammen, um sich in die IHK-Vollversammlung wählen zu lassen und als Abgeordnete künftig mitreden und mitentscheiden zu können. Mit Erfolg: Das Bündnis erhielt vergangenen Herbst auf Anhieb 22 von 100 Sitzen (siehe: http://vgsd.de/ihk-wahl-in-stuttgart-wahlbeteiligung-kaktus-buendnis/). Im Rahmen der monatlichen Telefonkonferenz des VGSD e.V. haben wir die Kaktus-Rebellen Clemens Morlok und Thomas Albrecht zu den Erfahrungen als neu gewählte Vollversammlungs-Mitglieder befragt.

VGSD: Herr Morlok, Herr Albrecht, warum haben Sie das Kaktus-Bündnis gegründet?

Clemens Morlok: Auslöser war die Position der IHK zu Stuttgart 21 – für den Bau des Bahnhofs. Ihre Aussagen machte die Kammer im Namen der gesamten Wirtschaft der Region, doch dadurch fühlten sich viele Unternehmer falsch repräsentiert. Überhaupt, wenn die IHK etwas sagt, steht in der Presse: „Die Wirtschaft sagt“. Journalisten setzen die IHK und die Wirtschaft gleich. Das ist aber falsch, ich bin auch Teil der Wirtschaft und zugleich IHK-Mitglied – und vertrete oft gänzlich andere Auffassungen als die, von denen ich in der Zeitung lese. Was soll ich also tun? Es ist nötig, mich zur Wahl zu stellen und mitzumachen, wenn ich daran was ändern will.

Thomas Albrecht: Das Kaktus-Bündnis ist ein lockerer Zusammenschluss, keine Partei und kein Verein, wir sind Selbständige und kleinere Unternehmer, wir haben uns vor allem aus einer erklärten S21-Gegnerschaft formiert.

VGSD: Gibt es neben dem Protest gegen S21 weitere Ziele, die das Bündnis vertritt?

Albrecht: Ein Hauptziel ist, die Zwangsmitgliedschaft in der IHK abzuschaffen. Prinzipiell sehe ich zwei Lösungen, wie es weitergehen kann: a) Die IHK pflegt eine gewisse Zurückhaltung und spricht damit rechtmäßig für alle Unternehmer oder b) sie ignoriert weiterhin Gegenpositionen, dann muss langfristig der Austritt aus der IHK möglich sein.

Morlok: Weitere Ziele sind, mehr Transparenz innerhalb der IHK zu schaffen und mehr Diskussion. In der Vergangenheit wurde häufig alles einstimmig beschlossen und abgenickt. Wir werden wesentlich genauer nachfragen, woher Beschlussvorlagen kommen, und die lebendige Diskussion mit den anderen Mitgliedern suchen.

VGSD: Was haben Sie als Neu-Mitglieder auf der ersten Vollversammlung erlebt?

Morlok: Wir wurden freundlich empfangen, hatten nette Gespräche – aber erreicht haben wir nichts. Keiner von uns wurde ins Präsidium gewählt, denn dafür hätten wir eine Stimmenmehrheit gebraucht. Dafür reichten unsere 22 Abgeordneten nicht.

Albrecht: Wir hätten erwartet, dass man konstruktiv mit uns und unserem Wahlerfolg umgeht und uns in die Arbeit einbindet. Ich bin als einziges Mitglied des Kaktus-Bündnisses Wiederholungstäter und sitze seit fünf Jahren in der Vollversammlung – bei Abstimmungen hatte ich oft die einzige Gegenstimme. Ich bin der Abgeordnete mit den meisten Wortmeldungen, Anträgen und zugleich den meisten abgelehnten Anträgen. Mein Eindruck ist, dass die meisten Vorlagen des Präsidiums einfach abgenickt werden und viele das Amt mit möglichst geringem Zeitaufwand erledigen.

VGSD: Ihre Prognose: Was wird sich durch das Kaktus-Bündnis ändern?

Albrecht: Es wird uns gehen wie den Grünen. Wir stellen Anträge, und sie werden abgelehnt. Langfristig wird der Vorstoß dazu führen, dass darüber nachgedacht wird und er zur Meinungsbildung der anderen Mitglieder beiträgt. Wir hoffen, dass wir die Positionen der traditionellen IHK abmildern können. Es kann allerdings auch passieren, dass wir eine Minderheit bleiben und alles abgelehnt wird, was von uns kommt, und gegen unseren Willen alles durchgedrückt wird, was die Mehrheit abnickt.

Morlok: Doch allein die Tatsache, dass wir Aufmerksamkeit gewinnen, wenn nicht alles einstimmig oder mit nur wenigen Gegenstimmen abgenickt wird, ist schon ein Erfolg.

Die Telefonkonferenz in voller Länge steht hier als mp3 zum Anhören bereit:

http://bit.ly/ZKsZ8V

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Freelancer-Verbände treffen sich in Berlin: Ergebnisse des EFIP-Treffens

Wie angekündigt, fand am 21. Februar 2013 ein Treffen des European Forum of Independent Professionals (www.efip.org) statt. Independent Professionals oder kurz “ipros” ist ein anderer Begriff für Gründer und Selbständige.

Gastgeber war dieses Mal der VGSD, vertreten durch unser Berliner Mitglied Joel Dullroy. Dabei kamen Vertreter von Freelancer-Verbänden aus ganz Europa zusammen, um über die Situation der Gründer in ihren Ländern zu berichten und über europaweite Kooperationen zu sprechen.

Für den VGSD war dies eine gute Gelegenheit, sich mit bereits etablierten Verbänden auszutauschen, die teilweise über fünfstellige Mitgliederzahlen verfügen. Dabei haben wir einiges darüber gelernt, wie diese die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und Initiativen starten, welche Wege sinnvoll sind und was eher nicht wirkt. Ich (Andreas Lutz) habe über Skype teilgenommen, so fielen keine Reisekosten für den VGSD an.

Ein Hauptthema war, wie das aktuelle politische und wirtschaftliche Klima in den verschiedenen Ländern aussieht und wie es sich auf das Gründungsgeschehen auswirkt. Und was die Selbständigen-Verbände jeweils erreicht haben. Joel oder ich werden bei Gelegenheit in einem getrennten Beitrag über die Situation in den verschiedenen Ländern berichten.

Die Mitgliedsverbände haben den VGSD in den EFIP aufgenommen, was uns natürlich sehr freut: Einfach einen Mitgliedsantrag stellen, das geht nämlich nicht. Somit können wir künftig direkt auf das Know-how von Mitarbeitern etablierter Verbände zugreifen, was wir zwischenzeitlich bereits getan haben. Der EFIP betreibt zudem Lobbying auf EU-Ebene, sodass wir politische Anliegen unserer deutschen Mitglieder in die Agenda einbringen und diesen zusammen mit anderen Verbänden mehr Nachdruck verleihen können. Brüssel bietet eine weitere Ebene, um politische Anliegen zu adressieren, und oft sind die Gesprächspartner dort aufgeschlossener als auf nationaler oder Länderebene.

Aber keine Sorge: Unser Schwerpunkt bleibt die Arbeit hier in Deutschland.

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Bekämpfung des Zahlungsverzugs? Demnächst 40 Euro Mahnpauschale?

Bis 16. März 2013 sollte eigentlich das “Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs” beschlossen und dann rückwirkend zum 1. März in Kraft gesetzt werden. Es soll insbesondere kleinen Unternehmen helfen, im Umgang mit anderen Unternehmen und vor allem auch staatlichen Auftraggebern schneller an ihr Geld zu kommen. Wir fassen die geplanten Neuerungen zusammen und haben nachgefragt, ob die zugrunde liegende EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (Small Business Act) fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt wird.

Die interessanteste Neuerung ist die Einführung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro. Der Rechnungsteller kann diese im Verzugsfall verlangen (sofern es sich nicht um Privatpersonen/Verbraucher handelt), ohne Kosten nachzuweisen und auch ohne dass vorher eine Mahnung erfolgte. Wenn man einen Inkassodienstleister oder einen Rechtsanwalt beauftragt, kann man von Schuldner die tatsächlichen Kosten verlangen, wobei die 40 Euro auf diese anzurechnen sind, also nicht zusätzlich erhoben werden können. Gerade bei kleineren Rechnungsbeträgen (bei denen 40 Euro stark ins Gewicht fallen) und bei Schuldnern, die an sich zahlungsfähig sind, dürfte die drohende Verzugspauschale zu einer besseren Zahlungsdisziplin führen.

Eine zweite Neuerung: Die Möglichkeit der Vereinbarung einer Zahlungsfrist wird auf 60 Tage begrenzt, gegenüber öffentlichen Auftraggebern sogar auf 30 Tage. Falls die Bezahlung an eine Abnahme der Leistung geknüpft ist, so muss die Abnahme innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Eine längere Frist ist nur dann legal, wenn sie ausdrücklich (ggf. auch über AGB) vereinbart wurde, und sie muss sachlich gerechtfertigt sein, darf den Leistenden also nicht grob benachteiligen.

Bei Rechtsgeschäften mit Nicht-Konsumenten gilt zudem künftig ein Verzugszins von neun (bisher acht) Prozent über dem Basiszinssatz (zurzeit 0,2 Prozent).

Auch die Definition, bis wann eine Rechnung zu zahlen ist, hat sich offenbar geändert. Bisher reichte es aus, am letzten Tag der vereinbarten Zahlungsfrist zu überweisen. Künftig muss das Geld an diesem Tag bereits auf dem Konto des Rechnungsstellers eingegangen sein.

Ob es der EU mit der Richtlinie gelingt, die von ihr erhoffte “Kultur der unverzüglichen Zahlung” in Europa zu erreichen? Das hängt natürlich davon ab, ob die Rechnungssteller die neuen “Waffen” einsetzen und wie ernst sie von den Schuldnern genommen werden.

Aktuell räumen deutsche Unternehmen ihren Kunden durschnittlich eine Zahlungsfrist von 31 Tage ein, Unternehmenskunden zahlen im Durschnitt nach 30 Tagen, staatliche Auftraggeber erst nach 42 Tagen. Hinter diesen Zahlen verbergen sich natürlich gute Schuldner, die schneller zahlen, etwa um Skontoregelungen zu nutzen, und Schuldner, die sich sehr viel mehr Zeit lassen und offene Forderungen wie einen kostenfreien Überziehungskredit handhaben.

Leider scheint sich das Inkrafttreten des Gesetzes noch zu verzögern. Zwar hat sich bereits im September letzten Jahres der Bundestag mit dem Gesetzesvorhaben in erster Lesung beschäftigt. Das Gesetz wurde aber zur Beratung in den Rechtsausschuss des Bundestages verwiesen. Dort fand am 30. Januar eine Sachverständigenanhörung statt. Das Gesetz steht zwar nicht auf der Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung, soll aber laut Bundesregierung auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Gut für Schuldner: Sie müssen bis auf Weiteres noch nicht mit einer saftigen Mahnpauschale von 40 Euro rechnen.

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