Zum Inhalt springen
VGSD-Netzwerktag mit Barcamp am 14./15. Oktober in Frankfurt: zu 80% ausverkauft Jetzt Platz sichern
Mitglied werden

Finanzen Wie du wieder zum umsatzsteuerbefreiten Kleinunternehmer werden

Du hast dich hauptberuflich selbständig gemacht, aber deine Firma hat sich nicht so entwickelt wie erwartet? Du hast wieder eine Festanstellung angenommen und willst die Selbständigkeit nur noch nebenbei fortführen? Gibt es dann einen Weg zurück zum vergleichsweise unkomplizierten Verwaltungsaufwand eines Kleinunternehmers?

Als Kleinunternehmer angemeldet zu sein, bringt oft auch Vorteile mit sich

Genaue gesetzliche Vorgaben zum Kleinunternehmertum

Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht, hängt nicht nur von deinem gefühlten Erfolg als Geschäftsmann oder -frau ab - das Gesetz definiert diesen Status ganz genau. Wer weniger als 17.500 Euro Vorjahresumsatz hatte und weniger als 50.000 Euro fürs laufende Jahr erwartet, muss in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Das senkt die Preise für die Privatkunden und spart Bürokratie.

Wahrscheinlich hast du aber bereits bei der steuerlichen Anmeldung freiwillig den Status des Kleinunternehmers abgelehnt, weil du einen deutlich höheren Umsatz erwartet hast. Auch wenn die Umsätze niedriger liegen: Falls ein Unternehmer viele Investitionen und Ausgaben tätigt, für die er Mehrwertsteuer abführen muss, kann es sich für ihn lohnen, aus freien Stücken umsatzsteuerpflichtig zu werden. In diesem Fall muss er seinen Kunden Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, und kann wiederum die Mehrwertsteuer seiner Anschaffungen vom Finanzamt zurückholen.

Status des Kleinunternehmers ist nicht immer nachteilig

Viele Unternehmer lehnen das Kleinunternehmer-Wahlrecht auch ab, damit sie von Anfang an als Geschäftsleute ernst genommen werden und nicht als Hobby-Unternehmer mit nur kleinen Aufträgen gelten. In vielen Fällen aber überwiegen die Nachteile: Die Bürokratie wird aufwändiger, Privatkunden beschweren sich über die höheren Preise, zumal sie die Umsatzsteuer im Gegensatz zu Firmenkunden nicht zurückerstattet bekommen. Und dann profitieren Selbständige oft nicht einmal vom Vorsteuerabzug, weil sie kaum Anschaffungen fürs Unternehmen tätigen. Eine Rückkehr ins Kleinunternehmertum muss gut überlegt sein - und sie ist auch nicht jedem Unternehmer möglich.

Voraussetzungen für die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht

  • Fall Nummer eins: Du hast die Kleinunternehmer-Liga nicht freiwillig verlassen, sondern musstest das tun, weil dein Jahresumsatz nach einer Anlaufphase die Betragsgrenzen überschritten hat. Dein Jahresumsatz sank nun aber im laufenden Jahr unter die Grenze von 17.500 Euro - INKLUSIVE der von dir in Rechnung gestellten Umsatzsteuer. Zudem wird er für das kommende Jahr - wiederum inklusive Umsatzsteuer - die Grenze von 50.000 Euro nicht überschreiten. Trifft all das auf dich zu, kannst du dich mit Wirkung von Beginn des kommenden Kalenderjahres an wieder von der Umsatzsteuer befreien lassen. Eine formlose Mitteilung ans Finanzamt genügt.
  • Fall Nummer zwei: Falls du auf eigenen Wunsch umsatzsteuerpflichtig geworden bist, zum Beispiel im Rahmen der steuerlichen Anmeldung, bist du für fünf Jahre an die Steuerpflicht gebunden. In dieser Zeit müssen du in jedem Fall von deinen Kunden Umsatzsteuer verlangen und diese ans Finanzamt abführen – auch wenn dein Jahresumsatz die 17.500 Euro deutlich unterschreitet. Beispiel: Du hast im Jahr 2015 darauf verzichtet, weiterhin als Kleinunternehmer zu arbeiten. Du kannst daher frühestens 2020 wieder einer werden.
  • Sonderfall: Falls du die Kleinunternehmer-Liga freiwillig verlassen hast, kannst du dies rückgängig machen, so lange die Steuerbescheide nach deiner Gründung noch anfechtbar sind. Sämtliche Rechnungen, in denen du die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen hast, müssen von dir entsprechend berichtigt werden. Das heißt auch, dass du deinen Kunden die bereits erhaltene Umsatzsteuer zurückerstatten musst. All zu lange solltest du mit dieser Entscheidung nicht warten, denn eine solche Rückzahlung führt zu Änderungen in der Buchhaltung deiner Kunden und zu Mehraufwand, womit du dich bei diesen Kunden nicht unbedingt beliebt machst.

Am besten lässt du dich bei der Entscheidung, ob du besser wieder als Kleinunternehmer agierst, von einem Steuerberater unterstützen – er kann dir deine persönlichen Vor- und Nachteile nochmals erläutern. Im Rahmen unserer telefonischen Kurzberatung steht auch ein Steuerberater als Experte zur Verfügung.

Neuester Hilfreichster Kontroversester
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Zum Seitenanfang

#

#
# #