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Lesetipp Fragebogen C0031 mit zwölf statt drei Seiten So detailliert fragt die DRV jetzt nach dem Auftragsverhältnis

Effizienter oder nur noch mehr Misstrauen? Der Fragebogen C0031 des Statusfeststellungsverfahrens ist erheblich erweitert worden. Was sich geändert hat – und was Selbstständige beim Ausfüllen beachten sollten.

Zwölf Seiten vs. drei Seiten: Fragebogen C0031 des Statusfeststellungsverfahrens in alt und neu

"Beschreibung des Auftragsverhältnisses zum Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus" lautet die Überschrift, und zumindest das ist gleich geblieben, seit die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) im Februar den erneuerten Fragebogen C0031 in den Downloadbereich ihrer Website gestellt hat. Der Bogen C0031 ist im Rahmen des Statusfeststellungsverfahrens auszufüllen. Mit ihm lässt sich die Clearingstelle der DRV das Auftragsverhältnis beschreiben, um die Frage "Scheinselbstständigkeit ja oder nein?" zu beantworten. Er nimmt also eine zentrale Rolle im "Formularpaket Statusfeststellung" ein.

Umfang vervierfacht

Der Fragebogen C0031 hatte in seiner alten Version drei Seiten. Nun umfasst er zwölf Seiten. Eine Kommunikation der DRV dazu gab es nicht. "Da steht dann einfach an einem Tag ein anderer Bogen hinter dem Link", sagt Rechtsanwalt und Scheinselbstständigkeitsexperte Michael Felser. Selbst auf unsere Nachfrage im April, ob es einen neuen Fragebogen gebe, antwortete die DRV nur, im Februar seien mehrere Fragebögen "redaktionell überarbeitet" worden. "Hierbei handelte es sich um reine sprachliche Anpassungen, um unseren Kunden die Beantwortung der Fragen zu erleichtern. Es erfolgten keine rechtlichen Anpassungen." Dass sich rechtlich nichts verändert hat, trifft wohl zu, dennoch erscheint es etwas heruntergespielt, von "rein sprachlichen Anpassungen" zu sprechen, wenn sich der Umfang des Fragebogens vervierfacht.

Was also bringt der veränderte C0031? Die schlichte Antwort lautet: Viel mehr und viel detailliertere Fragen.

Früher vier Zeilen zum Beschreiben der Tätigkeit

Gleich geblieben ist, dass unter Punkt 1 und 2 Angaben zum Auftragnehmer und zum Auftraggeber zu machen sind. Punkt 3 heißt weiterhin "Beschreibung des Auftragsverhältnisses". In der alten Version hatte er die Unterpunkte 3.1 bis 3.7 und machte den Hauptteil des Fragebogens aus. Es folgte nur noch Punkt 4, die Erklärung, dass man die Fragen wahrheitsgemäß beantwortet habe. Punkt 3.1 enthielt die schlichte Aufforderung: "Bitte beschreiben Sie die ausgeübte oder beabsichtigte Tätigkeit". Dafür standen vier Zeilen zur Verfügung.

In der neuen Version hat Punkt 3 nur noch die Unterpunkte 3.1 und 3.2. Es folgen die Punkte 4 bis 10 mit jeweiligen Unterpunkten, bevor in Punkt 11 die Erklärung abzugeben ist, wahrheitsgemäß geantwortet zu haben und unter Punkt 12 mitgesendete Anlagen zu vermerken sind.

Konkrete Beispiele zu bestimmten Tätigkeiten

Gleich 3.1 enthält einen sehr viel umfangreicheren Arbeitsauftrag als früher. Es heißt hier:

"Bitte geben Sie an, welche berufliche Tätigkeit vom Auftragnehmer ausgeführt wird und beschreiben Sie detailliert unter Ziffer 10 den Inhalt der Tätigkeit und der Aufgaben sowie die Art und Weise der Ausführung (mit Angabe der Gewichtung bei unterschiedlichen Tätigkeiten). Erläutern Sie insbesondere die konkreten Arbeitsabläufe (Tätigkeiten, Arbeitsschritte, Handlungen, Einsatz einer App, Zusammenarbeit mit anderen Erwerbstätigen und Ähnliches)".

Unter Ziffer 10 findet sich dann mehr als eine Seite Platz für die Beschreibung der Tätigkeit.

Es wird also detaillierter gefragt und es soll detaillierter geantwortet werden. Zudem werden immer wieder Beispiele genannt, die auf bestimmte Tätigkeiten hindeuten, die die DRV als potenziell problematisch sieht. "Einsatz einer App" bei Punkt 3.1 deutet auf Plattformarbeit hin. "Drehplan, Spielplan oder Ähnliches" an anderer Stelle richtet sich an Schauspielerinnen und Schauspieler, "Support-Bereitschaft" zielt auf die IT-Branche, "Pflegeplan" auf Arbeit in der Pflege, "Patientenkartei" auf medizinische Tätigkeiten. "Aktuell hat die DRV die Physiotherapeuten auf dem Kieker", sagt Experte Felser.

Unterschwelliges Misstrauen

Alle Elemente des alten C0031 sind in den neuen übergegangen, viele Fragen in der neuen Version dazugekommen. Beispielsweise 3.2: "Wurde vor der zu beurteilenden Tätigkeit eine abhängige Beschäftigung beim selben Auftraggeber ausgeübt?" Ganz offensichtlich wird hier nach der – höchst Scheinselbstständigkeits-verdächtigen – Konstellation gefragt, in der eine Tätigkeit zunächst in abhängiger Beschäftigung ausgeführt und dann in ein externes Auftragsverhältnis ausgelagert wurde.

"Man spürt in den Fragestellungen und Formulierungen ein unterschwelliges Misstrauen der DRV", sagt Felser. Die Begrifflichkeiten entstammen der Angestellten-Welt. Es ist von "Arbeitsleistung" die Rede statt nur von Leistung (Frage 5.3), von "Arbeitszeitnachweisen" (5.4), "Vorarbeiten" (6.2) oder "Homeoffice" (7.1). Umgekehrt werte es die DRV als verdächtig, wenn Ausfüllende selbst solche Begriffe verwendeten, sagt Felser, der sich in seinen Fällen regelmäßig die Akten von der DRV geben lässt: "Wenn in einer Auskunft so etwas wie 'Arbeitszeit' steht, dann ist dieser Begriff unterstrichen."

Keine übertriebene Ehrlichkeit

Zu diesem Misstrauen auf der einen Seite sollte auf der anderen Seite eines nicht dazukommen: Übertriebene Redseligkeit der Ausfüllenden. "Ich rate meinen Mandanten immer: Schreiben Sie nicht mehr als nötig. Und notieren Sie zusätzlich die positiven Elemente, die für Ihre Selbstständigkeit sprechen." Denn die DRV frage tendenziell mehr nach Kriterien, die für eine Sozialversicherungspflicht sprechen. Je mehr Selbstständige aufschreiben, desto schlechter ist es für sie, ist Felser überzeugt, denn sie kennten die Bedeutung ihrer missverständlichen, weil laienhaften Angaben oft nicht.

Auch nicht gefragt wurde früher beispielsweise nach Urlaubszeiten (Punkt 4.3 der neuen Fassung). Hier gibt es drei Antwortmöglichkeiten: "Urlaubszeiten müssen genehmigt werden"; "Urlaubszeiten müssen abgestimmt, aber nicht genehmigt werden"; "Urlaubszeiten unterliegen keinen besonderen Regelungen beziehungsweise sind lediglich mitzuteilen".

Antwortoptionen in Ampelmanier

"Man hat an mehreren Stellen so eine Art Ampelversion geschaffen: rot – gelb – grün", erklärt Felser. Im Urlaubsbeispiel heißt das: Urlaubszeiten werden genehmigt – Ampel auf rot, Verdacht auf abhängige Beschäftigung. Urlaubszeiten werden abgestimmt – Ampel gelb, kann auf abhängige Beschäftigung hindeuten, kann aber unter bestimmten Umständen in Ordnung sein. Keine Regelungen zu Urlaubszeiten – Ampel grün, kein Hinweis auf abhängige Beschäftigung. "Möglicherweise steckt dahinter so eine Art Punktesystem wie beim Führerscheintest", sagt Felser, der den Fragebogen gerade für seine eigene Arbeit analysiert hat.

Manche Punkte fragen nun ganz offen nach Aspekten, die für Selbstständige ein No-Go sind, wie Frage 6.7: "Tritt der Auftragnehmer gegenüber Dritten als Mitarbeiter des Auftraggebers in Erscheinung (zum Beispiel durch das Tragen von Dienstkleidung, Verwenden eines Firmenlogos des Auftraggebers oder seiner Kunden)?" Ein gutes Beispiel dafür, dass sich rechtlich nichts geändert hat, wie die DRV mitteilte. Sondern der Fragebogen einfach detaillierter geworden ist. Oder, in Felsers Worten: "Es ist im Fragebogen nichts drin, was vorher nicht auch schon Kriterium gewesen wäre."

Entfallen jetzt die Extra-Fragen?

Deshalb lautet Felsers Einschätzung auch zunächst einmal: Der Fragebogen ist besser geworden. Ziel der Änderungen könnte eine "höhere Effizienz bei der Sachbearbeitung" gewesen sein. Denn der alte Fragebogen zog eine zweite Fragerunde nach sich. "Die neue Version von C0031 nimmt viele Fragen vorweg, die sonst in den nachgereichten Fragebögen gestellt wurden", sagt Felser. "Die spannende Frage ist nun: Ersetzt der neue C0031 die Extra-Fragen? Das weiß man noch nicht."

Musstest du schon einmal den Fragebogen C0031 ausfüllen? Bist du womöglich gerade in einem aktuellen Statusfeststellungsverfahren und hast mit der neuen Version zu tun? Teile deine Erfahrungen gerne in den Kommentaren unter dem Artikel.

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