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AOK fordert Senkung des Mindestbeitrags für Selbstständige

In einem Positionspapier zur Gesundheitspolitik fordert der AOK-Bundesverband niedrigere Mindestbeiträge für Selbstständige, die freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Auch bei den obligatorischen Anschlussversicherungen regt die AOK Änderungen an – diese Versicherungen sind eine Hauptquelle der hohen Beitragsschulden.

Das Titelblatt des AOK-Positionspapiers.

In dem Positionspapier, das den Titel „weiter.gehen“ trägt, plädiert die AOK für einen Modernisierungsschub für unser Gesundheitssystem. Das sei Aufgabe der nächsten Bundesregierung. Das Wort der AOK sollte Gewicht haben, denn die Allgemeinen Ortskrankenkassen betreuen in Deutschland 24,5 Millionen Menschen (Stand: 2015), also fast ein Drittel der Bevölkerung.

Beitragssenkung um mehr als die Hälfte

Unter der Überschrift „Beitragsgerechtigkeit herstellen“ schreibt die AOK auf Seite 26 des Positionspapiers:

Vor allem die Beitragsbemessungsgrundlagen für selbstständig erwerbstätige Mitglieder in der GKV müssen reformiert werden. Die jetzige Mindestbemessungsgrundlage für diese Versichertengruppe entspricht nicht mehr den veränderten Erwerbsbedingungen am Arbeitsmarkt. Dies lässt sich insbesondere an der Einkommenssituation vieler Solo-Selbstständiger ablesen. Eine Absenkung der Mindestbemessungsgrundlage auf den Wert, der auch für freiwillig versicherte Mitglieder gilt, ist daher dringend notwendig.

Klartext: Geht es nach der AOK, sollen die Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um bis zu 55 Prozent sinken. Derzeit wird Selbstständigen bei der Beitragsberechnung nämlich ein Einkommen von mindestens 2.231,25 Euro unterstellt. Das macht bei einem Beitragssatz von 18,5 Prozent monatlich 412,78 Euro. Für Existenzgründer sowie für Freelancer, die die Härtefallregelung nutzen,  gelten 1.487,50 Euro Monatseinkommen als Bezugsgröße. Sie zahlen also mindestens 275,19 Euro. Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer dagegen liegt die Bemessungsgrundlage bei 991,67 Euro – der dazugehörige Monatsbetrag beläuft sich auf 183,46 Euro. Alle genannten Beträge enthalten den Versicherungsbeitrag, den Aufschlag für Krankentagegeld, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag und den Zuschlag für Kinderlose.

AOK will Korrektur fiktiver Beitragsschulden

Auch bei den Beitragsschulden fordert die AOK eine Änderung des Berechnungsmodus. Nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Capital lagen die Außenstände der gesetzlichen Kassen zuletzt bei 6,6 Milliarden Euro. Davon sei ein großer Teil auf nicht geleistete Beitragszahlungen von Selbstständigen zurückzuführen. Außerdem hat sich der Wert laut Capital seit 2013 verdreifacht.

Bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags haben Vertreter der Krankenkassen-Spitzenverbände betont, dass der genannte Milliardenbetrag nicht nur die Beitragsschulden von Selbstständigen enthält. Hinzu kommen fiktive Forderungen gegen ausländische Arbeitnehmer, die vorübergehend in Deutschland erwerbstätig sind und sich ganz brav gesetzlich krankenversichern. Der Haken: Viele melden sich nicht ab, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit einstellen und das Land verlassen. Sie werden dann als freiwillig Versicherte zum Höchstbeitragssatz weiterversichert, obwohl sie längst anderswo leben und keine Leistungen in Anspruch nehmen. Durch diese „obligatorische Anschlussversicherung“ kommen im Laufe der Zeit auf dem Papier hohe Forderungen zusammen.

Die AOK sieht das offenbar ähnlich. Nach Meinung des Bundesverbands, „haben sich die seit 2013 geltenden Regelungen bei der sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung für Versicherte, zu denen der Kontakt abgebrochen ist, als nicht zielführend erwiesen und zu einem erheblichen Anwachsen der Beitragsschulden geführt.“

Im Positionspapier fordert die AOK:

Obligatorische Anschlussversicherungen sollten deshalb nicht eröffnet werden, wenn kein Kontakt zu dem Versicherten besteht beziehungsweise nicht hergestellt werden kann. Im Fall einer bereits bestehenden obligatorischen Anschlussversicherung muss diese beendet werden dürfen, wenn der Versicherte nicht mehr kontaktiert werden kann und Beitragsrückstände von mehr als sechs Monaten existieren.

Fazit: Die von der AOK geforderte Senkung des Mindestbeitrags würde viele Selbstständige deutlich entlasten. Den gewonnenen finanziellen Spielraum könnten sie nutzen, um ihre Altersvorsorge aufzustocken. Wirklich gerecht wäre nach Ansicht des VGSD aber erst eine Senkung der Mindestbemessungsgrundlage auf 450 Euro Monatseinkommen – das ist der Wert, der auch für abhängig Beschäftigte gilt.

Jetzt mitzeichnen: Mit unserer Petition setzen wir uns für faire Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein. Es ist nicht einzusehen, dass Selbstständige deutlich mehr zahlen als Arbeitgeber und -nehmer zusammen. Eine Gesetzesverschärfung zum 1.1.18 macht eine Reform noch dringlicher.

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