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„AWV-Meldepflicht beachten“ Bin ich davon betroffen?

Wer Überweisungen ins Ausland tätigt oder aus dem Ausland erhält, findet auf dem Kontoauszug den Hinweis „AWV-Meldepflicht beachten, Hotline Bundesbank: (0800) 1234-111“.

Schau die zu diesem Thema unseren FAQ unter "Frag den VGSD" an, stelle zusätzliche Fragen und teile dein Wissen!

Dabei handelt es sich tatsächlich um eine zusätzliche Meldepflicht, die über die zusammenfassende Meldung (ZM) ausländischer Umsätze hinausgeht und statistischen Zwecken dient.

Die Bundesbank muss über größere Geldtransfers aus bzw. ins Ausland informiert werden. Hier die Zentrale in Frankfurt.

Meldepflichtig sind nur Beträge ab 12.500 Euro. Wenn es sich um mehrere Zahlungen einer Person unterhalb von jeweils 12.500 Euro handelt, sind diese ebenfalls von der Meldepflicht ausgenommen.

Die Meldepflicht entfällt bei Zahlungen für  Warenein- oder -ausfuhren. Zahlungen für Dienstleistungen sind ab 12.500 Euro dagegen sehr wohl meldepflichtig.

Wenn du ein Konto im Ausland besitzt, sind auch Kundenüberweisungen auf dieses Konto oder von diesem Konto oberhalb von 12.500 Euro meldepflichtig. Weitere Fragen beantwortet die Hotline der Bundesbank unter der oben angegebenen Nummer.

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