FragdenStaat-Experte Carsten Walcker erklärt, welche Strategien bei mauernden Behörden erfolgversprechend sind, welche Ausreden unzulässig sind – und wann es keinen Sinn macht, weiter nachzuforschen. Denn FragdenStaat ist nicht für jede Anfrage geeignet.
Auf fragdenstaat.de kann jede Bürgerin und jeder Bürger auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Anfragen an Behörden richten. Carsten Walcker hat über diese Plattform bereits viele Anfragen an Behörden gestellt – und teilt hier seine Erfahrungen. Denn: Öffentliche Verwaltungen agieren bevorzugt unbeobachtet. Insbesondere Beamte in Bundesbehörden scheuen kritische Blicke von außen auf ihre Tätigkeiten. Und selbst nach einer offiziellen IFG-Anfrage mauern manche Behörden weiter. Ein Einzelfall? Leider nein.
"In vielen Amtsstuben hat sich die Pflicht zur Beantwortung von IFG-Anfragen noch nicht herumgesprochen oder wird geflissentlich ignoriert. Die zuständigen Personen sind schließlich unkündbar und haben auch keine disziplinarrechtlichen Folgen zu befürchten, zumal wenn die Behördenleitung ebenfalls keine Lust hat", sagt Walcker.
FragdenStaat bietet häufig vorformulierte Texte an
Wenn die Behörde nicht reagiert, solltest du zunächst freundlich über FragDenStaat (kurz: FdS) an die Anfrage erinnern. Hierfür werden bereits vorformulierte Texte angeboten. Auch kann Widerspruch gegen Entscheidungen der Behörde eingelegt werden. "Bei Anfragen nach dem IFG kann der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfDI) um Vermittlung gebeten werden. Das ist die nach meinen Erfahrungen erfolgreichste Option", berichtet Walcker und verweist auf mehrere seiner Anträge.
Und Vorsicht: Bei Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) oder dem Umweltinformationsgesetz (UIG) ist das nicht möglich. Ebenso sollten Antragsteller wissen, dass FdS nicht für Rechtsberatungen genutzt werden kann (z.B. um eine Auskunft, ob ich aus Behördensicht scheinselbstständig bin); ebenso wenig für Anfragen ohne öffentliche Relevanz.
Wie Behörden Auskünfte vermeiden wollen – und wie du auf deinem Recht bestehen kannst.
Wenn es um Auskunftsverweigerung geht, werden Behörden kreativ. Carsten Walcker kennt viele Beispiele:
- Anforderung einer Ausweiskopie, um die „Identität“ des Antragstellers „sicherzustellen“ - ein Klassiker vor allem bei Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Das wurde bereits von zahlreichen Datenschutzbehörden für rechtswidrig erklärt, sickert aber nur langsam in die Köpfe auskunftsresistenter Behörden.
- Ablehnung einer Anfrage, weil Anfragende (angeblich) nicht unter der angegebenen Adresse gemeldet sind. Einige Behörden fragen tatsächlich des Melderegister ab, andere behaupten das nur in der Hoffnung, dass Anfragende aus Bequemlichkeit aufgeben. Diesen Punkt hat FdS bereits gerichtlich klären lassen.
- Ansetzung überzogener Kosten. Häufig helfen hier ein Widerspruch oder eine Vermittlungsbitte.
- Dummstellen. Beantwortung einer ähnlichen oder völlig anderen Anfrage in der Hoffnung, Anfragende damit in die Irre zu führen. Hier hilft Beharrlichkeit, notfalls in Verbindung mit einer Vermittlungsbitte. Wenn du das Gefühl hast, veräppelt zu werden, solltest du deinem Gefühl folgen und nachfragen. Häufig hilft eine Präzisierung der Anfrage oder ein Beispiel.
- Datenschutz. Das geht immer, um Auskünfte zu verweigern. Nicht jedoch, um Ihre Daten zu schützen. Fast immer eine unzulässige Ausrede. Die Behörde kann personenbezogene Daten nämlich ganz einfach schwärzen.
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse — ein mehr als fragwürdiges Argument. Auch dann, wenn Beamte Verwaltungsinformationen als ihr persönliches Eigentum betrachten.
- Zeitlich kurz aufeinander folgende Anfragen werden kostenmäßig zusammengefasst. Hier hat der Gesetzgeber — vermutlich absichtlich — auf eine Präzisierung verzichtet. Im Einzelfall müssen das Verwaltungsgerichte klären. Eine besonders renitente Behörde hat sich sogar darauf versteift, meine Anfragekosten lebenslänglich aufzurechnen.
Vorsicht vor Untätigkeitsklagen
Trotz der besten Strategie gibt es hin und wieder eine Behörde, die sich komplett stur stellt, und jegliche Kooperation verweigert. In einem solchen Fall kann man Untätigkeitsklage gegen die Behörde erheben. Walcker hat auch damit bereits Erfahrungen.
FdS bietet etwa einen Klageautomaten an, den er für die ersten Male genutzt hat. "Untätigkeitsklagen sind keine Raketenwissenschaft, es ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich und der finanzielle Aufwand übersichtlich — wenn die Behörde nachgibt oder verliert hat sie alle Kosten zu tragen." Walcker warnt jedoch: "Der Zeitaufwand ist erheblich und man wird teilweise mit grenzwertigen Einlassungen der Beklagten konfrontiert. Das muss man an sich abperlen lassen können. Was Gerichte nicht gerne sehen, sind persönliche Angriffe, Beleidigungen oder Ähnliches. Auch dann nicht, wenn sie in der Sache gerechtfertigt wären. Meine Empfehlung zu Untätigkeitsklagen: Spart euch diese und kümmert euch lieber um euer Business."
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