Mit der Verabschiedung des neuen Hilfs- und Heilmittelgesetzes hat der Deutsche Bundestag gegen den Widerstand der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gerade eine Ausnahmeregelung zum Thema Scheinselbstständigkeit geschaffen, um die durch die Statusfeststellungspraxis der DRV gefährdete Notarztversorgung sicher zu stellen. Davon könnten auch Honorarärzte profitieren.
Neben der angestellten Tätigkeit mit einem Mindestumfang von 15 Stunden pro Woche wird nach dem neuen Gesetz auch eine privatärztliche Tätigkeit Ärzte vor einer Einstufung durch die DRV als scheinselbständig schützen. Eine privatärztliche Tätigkeit kann also neben neuen Einnahmemöglichkeiten unter Umständen auch eine höhere Rechtssicherheit bieten.
Erfahrungsaustausch zur Gründung einer Privatpraxis am 21. April 2017
VGSD-Mitglied Dr. med Konrad Hambrügge schlägt sich gerade selbst mit den Herausforderungen bei der Gründung einer privatärztlichen Tätigkeit auseinander – es geht um Fragen wie die KV-Dienste, Gestaltung der Anmeldung bei der Ärztekammer bis hin zur Gestaltung des Praxisschildes.
Auf einem Tagesseminar in der Nähe von Paderborn (Bad Meinberg), das er zum Selbstkostenpreis (von 59 Euro) organisiert, wird er einen Erfahrungsbericht geben und einen spezialisierten Anwalt, den Vertreter eines Ärzteverbandes und ggf. weitere Redner einladen. Im Vordergrund steht aber der Erfahrungsaustausch und das Lernen voneinander.
Titel: „Hands on – die Niederlassung als Privatarzt erfolgreich gestalten“
Wann? – Freitag, 21. April 2017, 11 bis 17 Uhr
Wo? – Kurgastzentrum Horn-Bad Meinberg
Kosten? - 59 Euro
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