Ende 2011 hat die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen den Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss abgeschafft. Die Zahl der geförderten Gründungen ist daraufhin 2012 um 85 Prozent zurückgegangen. Aufgrund strikter Sparvogaben der Leitungsebene wurden und werden noch immer Gründungswillige systematisch verunsichert, um sie von einer Antragstellung abzubringen. Insbesondere 2012 und in der ersten Hälfte 2013 erfolgte die Vergabe willkürlich, viele Ablehnungsentscheidungen hatten später vor Gericht keinen Bestand.
Das Thema, eines der wichtigsten Anliegen der VGSD-Mitglieder, greift jetzt eine Petition auf, die Regina Freitag beim Bundestag eingereicht hat.
Der Bundestag hat die Petition bereits am 15. April 2014 veröffentlicht. In den ersten zwei Wochen hat sie bisher leider nur rund 50 Mitzeichner gefunden. Sie verdient aber mehr Unterstützung. Dafür ist noch bis 13. Mai Zeit.
Der Bundestag hat sie unter dem Titel "Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Arbeit - Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss" veröffentlicht.
Gefordert wird: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Zahlung eines Gründungszuschusses beim Start in die Selbstständigkeit von einer Ermessensleistung wieder in einen Rechtsanspruch umgewandelt wird."
Ausführliche Begründung: http://is.gd/NrFr8O
Jetzt mitzeichnen unter: http://is.gd/RNESoa
PS: Die geringe Zahl der Unterstützer zeigt, dass Petitionen, die "einfach so" eingereicht werden ohne vorab die Unterstützung von Multiplikatoren zu gewinnen, wenig Aussicht darauf haben, die für eine Ausschussanhörung nötigen 50.000 Mitzeichner zu gewinnen. Falls Du zu einem VGSD-Anliegen eine eigene Petition starten und zum Erfolg machen willst, melde Dich bitte möglichst frühzeitig VOR dem Einreichen bei uns. Nur dann können wir Deine Initiative effektiv unterstützen. Gerne teilen wir unsere Erfahrungen – der VGSD ist selbst u.a. aus einer erfolgreichen Petition heraus entstanden.
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