Mit dem heute veröffentlichten Sozialbericht 2017 erfüllt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit 1986 bestehende, vom Bundestag eingeführte Berichtspflichten und dokumentiert für die laufende Legislaturperiode Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Reformen.
Der Sozialbericht hat einen Umfang von 297 Seiten. Er besteht aus zwei Teilen:
- Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik: Angefangen bei Mindestlohn, Leiharbeit, Werkverträgen und Arbeitsschutz über Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, soziale Inklusion, Migration und Integration, Alterssicherung, Gesundheit und Pflege bis hin zu Kinder- und Jugend- sowie Gleichstellungspolitik. Auch auf die gesetzliche Unfallversicherung, die KSK und andere Themen gehen die Autoren in Teil A ein.
Tabellen geben einen Überblick darüber, welche Gesetzesmaßnahmen in jedem Bereich ergriffen wurden, worum es ging, was die beabsichtigte Wirkung ist und wann sie in Kraft getreten sind oder treten sollen.
- Teil B widmet sich dem Sozialbudget, mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informiert.
Das Ministerium schreibt dazu: „Dabei wird die ansonsten übliche jährliche tabellarische Berichterstattung des Sozialbudgets durch eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Sicherungssysteme ersetzt und durch eine Vorausschau auf die künftige mittelfristige Entwicklung der Sozialleistungen ergänzt.“
In diesem Teil findet man also viele Tabellen mit Zeitreihen, die zumeist 2012 beginnen und Schätzungen für 2016 und 2017 umfassen sowie eine Hochrechnung für das Jahr 2021.
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