Seit dem "Herrenberg-Urteil" ist selbstständiges Lehren nicht mehr rechtssicher möglich. Eine Petition fordert nun ein Gesetz zur Sicherung der Selbstständigkeit. Zeichne schnell mit und empfiehl sie weiter, denn bei Bundestags-Petitionen bleibt nur wenig Zeit!
- Freiberuflichkeit erhalten
- Einführung eines klaren Kriterienkatalogs für Selbstständigkeit
- Recht auf Selbstbestimmung
- Schnellprüfung für bereits sozialversicherte Selbstständige
- Straffreie Übergangszeit und Schutz vor Rückforderungen
Das sind die fünf Forderungen, mit denen die Bundestagspetition von Martin Behm aus Potsdam beginnt. "Wir fordern eine Gesetzesinitiative zur Sicherung der Selbstständigkeit von Lehrkräften und Solo-Selbstständigen im Bildungs- und Kulturbereich", heißt es dort. Der Fokus liegt auf diesem Bereich, doch die Anliegen sind die gleichen wie bei allen Solo-Selbstständigen. Und eine gesetzliche Lösung sollte natürlich nicht nur für den Bildungsbereich geschaffen werden, sondern für alle Solo-Selbstständigen.
Es braucht die große Lösung
Die Initiative stammt aus dem Bildungsbereich, da dort das "Herrenberg-Urteil" und die darauf folgende Anti-Selbstständigen-Offensive der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu einer schweren Krise geführt haben. Selbstständiges Lehren, ein fester Bestandteil der Kultur- und Bildungslandschaft, ist nicht mehr rechtssicher möglich. Was die DRV mit ihrer Interpretation des Urteils ausgelöst hat, zeigte sich erst nach und nach, dafür aber umso heftiger. Die Proteste und Hilferufe waren so laut und zahlreich, dass das Arbeitsministerium (BMAS) schließlich einen Dialogprozess mit den Beteiligten startete, der seit Sommer 2024 läuft und noch nicht abgeschlossen ist. Die Gespräche sind mühsam, eine für alle Seiten akzeptable Lösung noch nicht in Sicht. Auch der VGSD sowie weitere BAGSV-Verbände sind beteiligt.
Es braucht eine große Lösung, davon ist Martin Behm überzeugt: nicht irgendwelche Kompromisse für die Prüfpraxis, sondern ein Gesetz. Deshalb hat er die Bundestags-Petition gestartet, die eine Gesetzesinitiative fordert.
Lehrkräfte wollen selbstständig sein
Zusammen mit zwei Mitinhabern führt Martin Behm eine private Musikschule, die größte in Brandenburg, wie er sagt. 140 Lehrkräfte unterrichten an der Schule, fast alle als freiberufliche Honorarkräfte. "Unsere Lehrkräfte wollen selbstständig sein", sagt Behm. Das Unterrichten sei für sie in der Regel ein zweites Standbein neben Konzerten, anderen künstlerischen Engagements und eigenem Unterricht. Eine Festanstellung würde sie dabei zu sehr einschränken. Er ist auch überzeugt davon, dass sich sein Betrieb gut mit Selbstständigen organisieren lässt: "Es braucht keine Weisungen an die Lehrkräfte, um eine gute Musikschule zu machen", sagt Behm.
Belastende Rechtsunsicherheit
Das Problem des Herrenberg-Urteils erkannte Behm durch die eigene Betroffenheit bald, er begegnete ihm auf verschiedenen Wegen: Er passte seine Verträge an, beantragte selbst Statusfeststellungsverfahren für seine Lehrkräfte, suchte Gespräche in Behörden und Politik.
Seine Bemühungen zeitigten nicht den gewünschten Erfolg, vor allem bei den Statusfeststellungen. Als eine Meldung nach der anderen eintrudelte, dass die DRV trotz der sorgsam entwickelten Verträge eine abhängige Beschäftigung festzustellen beabsichtige, entschied sich Behm, gemeinsam mit den Lehrkräften die Anträge zurückzunehmen. Die Verhältnisse sind also weiterhin ungeklärt, ebenso wie die Betriebsprüfung, die Behm im Januar angekündigt bekam und die seitdem immer wieder aus für ihn nicht erkennbaren Gründen verschoben wurde. Derweil läuft im BMAS der zähe Dialogprozess. Sehr viel befindet sich also gerade im Schwebezustand, eine belastende Unsicherheit für Auftraggeber und Selbstständige.
Sechs Wochen Zeit für 30.000 Unterschriften
Mit der Bundestags-Petition soll zusätzlicher Druck aufgebaut werden. Gegenüber Petitionen auf anderen Plattformen hat eine Bundestags-Petition den Vorteil, dass die Petenten einer erfolgreichen Petition im Petitionsausschuss des Bundestages angehört werden müssen. Erfolgreich ist die Petition dann, wenn sie 30.000 Unterschriften erreicht hat. Dafür stehen sechs Wochen zur Verfügung – keine lange Zeit für diese Zahl von Unterschriften. Dazu kommt, dass das Portal des Bundestages es einem nicht gerade leicht macht, die Petition zu finden. Deshalb: Zur Petition von Martin Behm geht es hier lang.
Auch eine Anhörung im Petitionsausschuss ist keine Garantie für eine Gesetzesänderung. Eine solche brauchen wir aber für alle Selbstständigen. Wir hoffen, unser gemeinsames Engagement führt zu einem guten Ergebnis – ebenso wie bei der Petition für die Umsatzsteuerfreiheit im Bildungswesen, wo wir auch schon erfolgreich mit Martin Behm zusammengearbeitet haben.
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