Im Mai 2016 haben wir über die Geschichte von Christoph Klein berichtet. Der Erfinder war damals für den Werner-Bonhoff-Preis nominiert.
20 Jahre zuvor hatte Klein aus eigener Betroffenheit als Asthmatiker eine neuartige Inhalierhilfe entwickelt. Klein war unzufrieden mit den herkömmlichen L-förmigen Inhalatoren. Diese erfordern, dass sich der Anwender auch bei akuter Atemnot im Schlaf erst aufrichten muss, damit die Sprühstöße in der Lunge ankommen.
Seine Inhalierhilfe hingegen ist gerade geformt und kann auch im Liegen verwendet werden. Die Patienten bekommen zudem schneller wieder Luft, Nebenwirkungen werden vermindert und die Inhalierhilfe ist wiederverwendbar.
Erfindung hätte Krankenversicherungen dreistelligen Millionenbetrag eingespart – pro Jahr
Nach Schätzungen einer Krankenkasse, die die Inhalierhilfe eingesetzt hat, würde ihre Verwendung einen dreistelligen Millionenbetrag an Einsparungen pro Jahr allein für das deutsche Gesundheitssystem bedeuten.
Doch zu diesen Einsparungen kam es nicht, denn dem Produkt wurde mit wenig überzeugenden Gründen immer wieder eine Vertriebserlaubnis versagt. Aus Sicht von Klein und vielen Beobachtern ein Skandal. So beschäftigte sich u. a. das ZDF-Magazin "Frontal 21" mit dem Thema.
Klein klagte hoch bis zum Europäischen Gericht (EuG), der ein Vertriebsverbot der EU-Kommission zunächst bestätigte. Doch die zweite Instanz beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) führte im April 2015 dann zum (Zwischen-)Erfolg.
Jetzt hat Christoph Klein seine Erfahrungen in einem Enthüllungsbuch unter dem Titel: „Die Asthma-Lüge: Wie Lobbyismus und Politik eine geniale Produktidee zerstören – eine wahre Geschichte“ verarbeitet.
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