Stuart Pigott, Weinkritiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, hat am Ostersonntag in "seiner" Zeitung berichtet, wie er vor kurzem Deutscher wurde. Er lebt seit über 24 Jahren in Deutschland und wollte angesichts des Brexit die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Ganz ohne Bürokratie geht das nicht, wie der gebürtige Brite amüsant erzählt. Das gilt besonders für Selbstständige wie ihn.
"Wären Sie festangestellt, würden Arbeitsvertrag und ein Brief vom Arbeitgeber ausreichen, um Ihr Einkommen zu beweisen" habe ihm die zuständige Beamtin im Bürgeramt Berlin-Mitte beim Vorgespräch erklärt. Als Selbstständiger jedoch müsse er seine letzten acht (!) Steuerbescheide, eine Bescheinigung vom Steuerberater über sein Einkommen während der letzten drei Monate sowie Bescheinigungen von seinen wichtigsten Auftraggebern vorlegen – zusätzlich zu den sonst üblichen Unterlagen.
Diese Anforderungen gehen in zeitlicher Hinsicht weit über die von Banken hinaus, die sich in der Regel mit den letzten drei Steuerbescheiden bzw. Jahresabschlüssen zufrieden geben. Und auch wenn der Artikel am 1. April 2018 erschienen ist: Es handelt sich um keinen April-Scherz.
Bei der Einbürgerung haben Selbstständige schlechtere Karten
Stuart Pigott kommentiert sie so: "Alle Menschen in der Bundesrepublik sind gleich, aber bei der Einbürgerung haben Selbstständige trotzdem schlechtere Karten."
Als Selbstständiger beschwert sich Pigott aber nicht lange und macht sich auf den Weg zu seinem Steuerberater. Glücklicherweise hat der alle Steuerbescheide der letzten acht Jahre in seinem Computerarchiv und druckt sie kopfschüttelnd aus. Die Bescheinigung über das Einkommen habe Pigott und seinen Steuerberater dagegen viel Arbeit gekostet und ist erst drei Wochen später fertig. Bei vielen Selbstständigen hätte es sicher einiges länger gedauert...
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