Der Bundesrat sieht im Herrenberg-Urteil einen Bruch mit bisheriger Rechtssprechung. Aus einem Urteil zu einem Einzelfall seien weit darüber hinausgehende Änderungen abgeleitet worden. Deshalb brauche es schnellstmöglich eine gesetzliche Neuregelung.
Am Valentinstag (14.2.25) hat der Bundesrat nicht nur einer zwei Wochen zuvor vom Bundestag beschlossenen Übergangsregelung zugestimmt, die selbstständigen Lehrkräften und ihren Auftraggebern bis Ende 2026 einen gewissen Schutz vor den Auswirkungen des Herrenberg-Urteils bietet, sondern auch eine Entschließung verabschiedet und dem Gesetzgeber damit quasi weitere Hausaufgaben zu diesem Themenkomplex erteilt.
Die Entschließung, die auf Antrag der Länder Berlin, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen zustande kam, beginnt mit dem Satz: "Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz von freiberuflichen Lehrkräften an öffentlichen und privaten Einrichtungen nach wie vor rechtssicher möglich sein muss."
Herrenberg-Urteil breche mit bisheriger Rechtssprechung
Das Herrenberg-Urteil beziehe sich auf einen Einzelfall, aus dem die Deutsche Rentenversicherung (DRV) darüber hinausgehende Kriterien abgeleitet habe. Im weiteren Verlauf heißt es, dass das Herrenberg-Urteil im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung stehe, indem es Merkmalen der betrieblichen Eingliederung deutlich mehr Bedeutung als dem Willen der Beteiligten zumesse. Diese veränderten Kriterien lägen seit dem 1. Juli 2023 den Statusfeststellungen der DRV zugrunde.
Diese geänderte Prüfpraxis habe die Beauftragung von Selbstständigen im Bildungsbereich "erschwert bis unmöglich gemacht". Dies sei aus bildungs- und kulturpolitischer Perspektive nicht hinnehmbar und zugleich "ist die Situation für die betroffenen Lehrkräfte nicht tragbar". Sie würden teilweise nicht mehr beauftragt und verlören dadurch ihr Einkommen.
Schnellstmöglich Gesetzesänderung notwendig
Der Bundesrat fordert konkret von der Bundesregierung, "im Wege von gesetzlichen Anpassungen und/oder gegebenenfalls untergesetzlichen Regelungen, wie Abgrenzungs- oder Kriterienkatalogen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten". Später präzisiert er die Aussage und schreibt: "Dennoch braucht es mit Blick auf die gravierenden Auswirkungen klare gesetzliche Regelungen und gegebenenfalls untergesetzliche Regelungen, damit die Einrichtungen wieder Rechts- und Handlungssicherheit erlangen."
Die Änderungen müssten das Ziel haben, einen rechtssicheren Einsatz Selbstständiger zu ermöglichen. Dabei solle den Bedürfnissen der Praxis Rechnung getragen werden. Der Bundesrat wiederholt noch einmal, dass dies "schnellstmöglich" erfolgen müsse. Des Weiteren verlangt er, dass es für die Zeit zwischen dem Herrenberg-Urteil (2022) und dem Inkrafttreten neuer Regelungen nicht zu Nachzahlungen kommen dürfe.
Hilf uns, den Druck weiter zu erhöhen
Bitte hilf mit, so viel Druck auf die neue Bundesregierung aufzubauen, dass sie die längst überfällige Reform des Statusfeststellungsverfahrens bald in Angriff nimmt und bei ihrem Koalitionsvertrag nicht "vergisst": Zeichne jetzt die Petition "Freelancing legalisieren – Scheinselbständigkeit reformieren" bei openpetition.de mit (Hintergrundinfos).
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