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Erfahrungsaustausch Corona-Hilfen des Bundes und der Länder für Selbstständige

Vgl. hierzu auch unsere älteren, viel kommentierten Beiträge "Altmaier und Scholz stellen Hilfsprogramm ... vor" (vom 20. März) und "Diese Maßnahmen plant die Bundesregierung" (vom 23. März 2020).

Hier wollen wir gemeinsam mit euch erarbeiten, was über die Bedingungen und Vergabepraxis der Corona-Hilfen auf Bundes- und Länderebene bekannt ist. Die Mittel aus dem Bundesprogramm werden über die Länder vergeben – ergänzend zum oder anstelle des Länderprogramms, auch das hängt vom Bundesland ab.

Auf dieser Seite geht es um das Bundesprogramm und dessen bundesweit einheitlich geltenden Rahmenbedingungen.

Antragsfrist läuft bald ab (11.05.-11:48)

Bitte beachtet, dass die Antragsfrist am 31.05.2020 endet.

Für alle, die ALG2 beantragt haben. Die Corona Soforthilfe darf nicht auf das ALG2 angerechnet werden. Sollte eine Arbeitsagentur hier anders verfahren, habt ihr die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Länderprogramme und länderspezifische Vergabepraxis für Bundeshilfe – jeweils mit Erfahrungsaustausch

Hier tauschen wir Erfahrungen über die Vergabepraxis in den einzelnen Bundesländern aus,  Abbildung: Pixaline, Pixabay

Infos zum Bundesprogramm und Gemeinsamkeiten der Länderprogramme

  • Wichtiges Dokument: Eckpunkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige" (BMWi, BMF, 23.03.2020)
    • Notwendigkeit unbürokratischer Soforthilfen auf Zuschussbasis wird anerkannt, weil i.d.R. kein Zugang zu Krediten
    • Zielgruppe: Solo-Selbstständige (ca. 2,1 Millionen), Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (ca. 750.000)
    • Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate (ohne bzw. mit bis zu 5 Mitarbeitern – bei bis zu 10 Mitarbeitern: bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung) – In Hinblick auf die Zahl der Mitarbeiter ist nicht die reine Kopfzahl, sondern die Zahl der Vollzeitäquivalente entscheidend.
    • Steuerbarer Zuschuss: Erhöht wie eine Betriebseinnahmen das zu versteuernde Einkomme. Am Ende des Eckpunktepapiers heißt es dazu im Detail: "Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens- und Körperschaftssteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt."
    • Da die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (und bei Pflichtversicherten auch zur Rentenversicherung) sich nach dem zu versteuernden Einkommen richten, erhöhen sich auch die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend.
    • An anderer Stelle ist auch von einem "verlorenen Zuschuss" die Rede. Damit ist eine Subvention des Staates gemeint, die nicht zurückzuzahlen ist (sofern keine falschen Angaben gemacht wurden, vgl. Wikipedia).
    • "Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20% reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden." → Es lohnt sich also, mit dem Gewerbevermieter über eine Aussetzung oder Reduktion der Miete zu verhandeln! (Tipps dazu)
    • "Auch komplementär zu Länderprogrammen": Der Bund erlaubt also, dass Länderprogramme zusätzlich zur Bundeshilfe ausgezahlt werden.  Dies entscheiden jedoch die Länder. Beispiel: Baden-Württemberg zahlt seine Hilfe zusätzlich, Bayern nicht (bereits erfolgte Zahlungen werden vermutlich verrechnet).
    • Am Ende des Eckpunktepapiers heißt es dazu im Detail: "Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen." Was ist damit vermutlich gemeint? Beispiel: Wenn die Betriebskosten in den drei Monaten 10.000 Euro betragen, kann man sich nicht z.B. 5.000 aus dem Landes- und 9.000  aus dem Bundesprogramm "holen", sondern in Summe maximal 10.000. Hat man mehr erhalten, muss man dies zurückzahlen.
    • Ziel: "Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.", bei der Antragstellung: "Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern" → Die Länder leiten daraus leider offenbar überwiegend die Antragsvoraussetzung ab, dass immer  ein akuter Liquiditätsengpass bestehen muss. Das benachteiligt vorausschauend agierende Selbstständige mit Rücklagen für einige Woche oder Monate ganz erheblich. Hier besteht die Gefahr, dass sie erst nach Ablauf der Antragsfrist in Liquiditätsprobleme geraten und dann keinerlei Hilfe erhalten. Gegen diese praxisfremde Umsetzung wehren wir uns seitens des VGSD mit Nachdruck.
    • Weitere Voraussetzung ist, dass der "Schadenseintritt nach dem 11. März 2020" erfolgt sein muss. Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sollten in Folge von Corona erfolgt sein und dürften nicht schon vor dem März bzw. diesem Datum bestanden haben. → Dieses Datum halten wir für völlig unakzeptabel, denn am 11. März gab es bereits in 125 Staaten Corona-Infizierte, bereits Ende Februar/ Anfang März waren zahlreiche Messen wie ITB, Handwerksmesse, Buchmesse, Hannovermesse abgesagt worden. Viele Betroffene (z.B. Veranstaltungsdienstleister) hatten zu diesem Zeitpunkt bereits einen Großteil ihrer Aufträge für das Jahr 2020 abgesagt bekommen. Auch gegen diesen völlig unverständlichen Stichtag wehren wir uns seitens des VGSD mit aller Kraft – und hoffentlich Unterstützung von vielen von euch.
    • Die Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggf. Rückforderung zu Unrecht ausgezahlter Mittel erfolgt durch die Bundesländer und ggf. in deren Auftrag durch Kommunen. Dazu richten die Länder eine Website mit Programminformationen und Antragsformularen ein.
    • "Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen": In der Praxis bedeutet dies in der Regel: PDF herunterladen, ausfüllen und dann per -Mail einsenden oder auf der Website "hochladen".
    • Bereit gestellt wird das Geld vom Bund, für die "Bewirtschaftung" verantwortlich ist das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi).

Seiten- bzw. Bereichspate

Branko Trebsche

Für die von hier verlinkten Länderseiten suchen wir teilweise noch "Seitenpaten", die offiziell zur Verfügung stehende Informationen und (durch Quellen belegte) Informationen aus den Kommentaren im darüber stehenden Beitrag zusammenfassen und diesen bei wichtigen Änderungen aktualisieren.

Die wichtigsten Links und Basisinformationen dazu hat unser Vereinsmitglied Branko Trebsche mithilfe von Andreas Lutz und Werkstudent Til Hagendorn zusammengestellt. Auf dieser Grundlage bauen die Seitenpaten auf.

Branko koordiniert die Seitenpaten, damit die Seiten einen möglichst einheitlichen Aufbau haben.

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