(Update vom 31.10.14) Gestern erst hatten wir über das Auslaufen des Gründercoaching Deutschland informiert - heute ist die Nachricht bereits überholt.
- Erfreulicherweise hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Laufzeit des aktuellen "Gründercoaching Deutschland" (50%- bzw. 75%-Förderung) nochmals bis 30. April 2015 verlängert. Der Beratungszeitraum bleibt weiterhin auf sechs Monate begrenzt.
- Die Verlängerung um vier Monate deutet darauf hin, dass man im fortgeschrittenen Stadium an einer Nachfolgelösung arbeitet, man dann aber doch noch einmal eine (wenn auch kürzere) Übergangslösung benötigt hat.
- Offenbar fiel die Verlängerungs-Entscheidung bereits am 18. Oktober 2014, also vor fast zwei Wochen. Der "wichtige Hinweis" steht im "Kleingedruckten" der Förderdatenbank des BMWI. Wir haben die Information von einem Berliner VGSD-Mitglied erhalten. (Danke!)
- Die IHK Weingarten berichtet auf ihrer Website: Ab dem Jahr 2015 werde das Gründercoaching Deutschland nur noch von Unternehmen beantragt werden können, die seit weniger als zwei Jahren bestehen. Ab einem Unternehmensalter von zwei Jahren könne ein Beratungsförderprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Der Zuschuss dieses Förderprogramms betrage 50 Prozent der Beratungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro. (Vielen Dank für den Hinweis an unser Berliner Mitglied Margitta Heinecke, existentia-berlin.de)
- Es ist unklar, ob die Einschränkung der GCD-Förderung auf die ersten zwei Jahre ab dem 1. Januar oder ab dem 1. Mai 2015 greift. Wir vermuten, die Umstellung und damit auch den Start der BAFA-Förderung für Unternehmen ab dem dritten Jahr erfolgt im Mai. Auf eine Ausweitung der BAFA-Förderung hatte bereits eine von außen beobachtete Erweiterung der dortigen Bearbeitungskapazitäten hingedeutet.
Letzte Chance auf bis zu 3.000 Euro Beratungsförderung
(30.10.2015) Das Gründercoaching Deutschland (GCD) läuft zum 31.12.2014 aus. Seit Herbst 2007 wurden im Rahmen des Programmes zigtausende Selbstständige in den ersten fünf Jahren nach ihrer hauptberuflichen Gründung gefördert. Die Bundesregierung hatte zwar eine Verlängerung bzw. Neuregelung in Aussicht gestellt, bisher ist aber nichts passiert.
Beantragen kann das Gründercoaching jeder, der nicht selbst Unternehmensberater ist und sich in den ersten fünf Jahren nach der hauptberuflichen Gründung befindet.
Gefördert wird eine Beratung zu sämtlichen betriebswirtschaftlichen Themen, die ein Unternehmen betreffen z.B. im Bereich Neukunden-Gewinnung, Marketing, interne Organisation, klassisches Coaching, Unternehmensplanung usw. Nicht gefördert werden Steuer- und Rechtsberatung sowie Umsetzungsleistungen (z.B. Druck von Flyern oder Programmierung einer Website).
Falls Du das das Programm bisher nicht oder nur in Teilen in Anspruch genommen hast, ist jetzt Deine letzte Chance, die Förderung zu beantragen. Die Antragstellung sollte bis Anfang Dezember erfolgen, besser früher.
Gefördert werden bis zu 60 Beratungsstunden, die Du innerhalb von sechs Monaten ab Bewilligung in Anspruch nehmen kannst. Die KfW übernimmt dann 50% (in bestimmten Fördergebieten 75%) der Kosten. Bei Übernahme von 50%, also 50 Euro/Stunde sparst Du also bis zu 3.000 Euro, bei Übernahme von 75% sogar bis zu 4.500 Euro.
Im VGSD gibt es zahlreiche Gründungsberater, die bei der KfW gelistet sind und sicher gerne bei der Antragstellung unterstützen, wenn sie die für Dich passenden Berater sind. In der Kategorie "Unternehmensberater" unsereres Branchenlisting (sortiert nach PLZ) findest Du Berater in Deiner Nähe.
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