Im Gespräch mit Christiane Starke erklärte der Bremer Rechtsanwalt Dr. Benno Grunewald, wie Du das Finanzamt überzeugen kannst, Dich fortan (bzw. weiterhin) als Freiberufler und nicht als Gewerbetreibenden einzustufen.
Womöglich kannst Du sogar Gewerbesteuer vom Finanzamt zurückfordern. Dies gilt für alle Steuerbescheide, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen und sogar für bestandskräftige Steuerbescheide der letzten vier Jahre, deren Änderung Du wegen Bekanntwerden neuer Tatsachen beantragen kannst.
Zum Beispiel verweigern Finanzämter laut Dr. Grunewald Selbstständigen, die über kein abgeschlossenes Studium verfügen, zunächst einmal fast immer die Freiberuflichkeit. Dabei verlangt die Rechtsprechung von Selbständigen in der Praxis nur, dass sie plausibel machen, über das gleiche Know-How wie Hochschulabsolventen zu verfügen. Und das ist bei Selbstständigen mit umfangreicher Berufserfahrung oder tiefem Fachwissen gar nicht so schwer.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Warum und für wen ist es überhaupt wichtig, als Freiberufler anerkannt zu werden?
- Das Finanzamt hat meine Freiberuflichkeit noch nie angezweifelt. Bin ich damit sicher vor Gerwerbesteuer-Forderungen?
- Was kann ich prophylaktisch tun, um meine Chancen um meine Anerkennung beizubehalten?
- Wie weit zurück kann das Finanzamt Forderungen stellen und kann ich meine Gewerbesteuer zurück bekommen, wenn ich eine Freiberuflichkeit nachweisen kann?
- Welche Voraussetzungen müssen denn grundsätzlich für eine Freiberuflichkeit gegeben sein? Ist ein Studium zwingend erforderlich?
- Die Abgrenzung ist bei IT-Experten, Ingenieuren, Unternehmensberatern und Trainern besonders umstritten - worauf kommt es da an?
- Kann es sein dass man gewerblich und freiberuflich zugleich ist?
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