40 Prozent der Teilnehmer unserer Telko "Antrag auf Neustarthilfe – jetzt auch für Personen- und Kapitalgesellschaften" sind, das zeigte die Umfrage zu Beginn, an einer GbR oder anderen Personengesellschaft beteiligt. Ähnlich viele sind Alleingesellschafter einer GmbH, UG oder sonstigen Kapitalgesellschaft. Steuerberater Frank Scheele und VGSD-Vorstand Andreas Lutz hatten für sie die gute Nachricht, dass sie seit vergangener Woche Neustarthilfe auch dann beantragen können, wenn sie in einer dieser Rechtsformen im ersten Halbjahr 2021 Umsatzrückgänge erleiden.
Frank und Andreas haben die Änderungen im Kleingedruckten des BMWi-FAQ studiert und Hintergrundgespräche geführt, um möglichst viele Fragen zur weiterentwickelten Neustarthilfe beantworten zu können: Welche Rechtsformen profitieren von der Neuregelung genau? Wann steht die nächste Erweiterung der Neustarthilfe an, so dass auch Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern sie beantragen können? Fragen wie diese klärten sie im Gespräch mit den Moderatoren Lars Bösel und Antje Eichhorn.
Grundsätzlich gilt die Faustregel: Während bei Personengesellschaften der/die Selbstständige den Antrag stellt, muss es bei einer Ein-Personen-Gesellschaft die Gesellschaft tun. In beiden Fällen geht das aber nur mithilfe eines Steuerberaters oder anderen prüfenden Dritten, wobei der Staat hierfür einen Zuschuss von bis zu 375 Euro gewährt.
Den beiden Experten ist es gelungen, trotz der teils unvollständigen Informationen des Ministeriums ein Maximum an Information zu bieten. Frank Scheele zeigte Screenshots aus dem Webportal für prüfende Dritte, aus denen sich die eine oder andere zusätzliche Information erschließen ließ. Glücklicherweise hatten wir uns 90 Minuten Zeit für diese Telko genommen, so dass Frank und Andreas die Auswirkungen der neuen Regeln an vielen Beispielen verdeutlichen und den Zuhörern so mehr Sicherheit geben konnten, auch wenn sie an der einen oder anderen Stelle spekulieren mussten und für ihre Auskünfte keine Gewähr übernehmen können.
*) Durch eine am 30.06.21 überraschend erfolgte nachträgliche Änderung im FAQ des BMWi kann bei einem Referenzumsatz von >15.000 Euro bei erfolgreichem Geschäftsverlauf der Rückzahlungsbetrag höher ausfallen, als wir es im Talk anhand des Rechentools von ISDV/Andre Stock beispielhaft dargestellt haben.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- GbR, GmbH, UG, Verein … – Für welche Rechtsformen kann man jetzt Neustarthilfe beantragen? Bei bis zu wie vielen Gesellschaftern?
- Welche Bedingungen gelten in Hinblick auf Beteiligungshöhe, Arbeitszeit, Einkommen und Mitarbeiterzahl?
- Wie stelle ich den Antrag? Geht es auch ohne "prüfenden Dritten"?
- Was wenn ich auch noch Einzelunternehmer bzw. an mehreren Gesellschaften beteiligt bin?
- Darf jeder Gesellschafter einen Antrag stellen oder pro Unternehmen nur einer?
- Wann kann bzw. sollte ich den Antrag stellen, wann die Gesellschaft?
- Wie ermittle ich den Umsatz, der im ersten Halbjahr 2021 bzw. im Vergleichszeitraum auf mich entfällt?
- Was ist bei der Endabrechnung zu beachten?*
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