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Experten-Talk

Bis zu 4.500 Euro für das 3. Quartal 2021
So beantragst du Neustarthilfe Plus ohne Steuerberater

357 Teilnehmer
Mitschnitt vom 23. Juli 2021
187 mal Mitschnitt angesehen

Seit 16. Juli befinden wir uns in einer neuen Runde der Neustarthilfe: Mit der Neustarthilfe Plus kannst du unabhängig von deiner Branche staatliche Unterstützung erhalten, sofern du für das dritte Quartal dieses Jahres coronabedingte Umsatzeinbußen zu erwarten hast. Grundsätzlich, das betonte Markus Pohl, 1. Vorsitzender des ISDV, sind die Regeln für den Bezug der Finanzspritze identisch mit der Hilfe fürs erste Halbjahr. Markus war der Gast unseres VGSD-Talks zum Thema "Bis zu 4.500 Euro für das 3. Quartal: So beantragst du Neustarthilfe Plus".

Was sich allerdings erfreulicherweise für diese neue Runde geändert hat: Es gibt mehr Geld. Bis zu 1500 Euro monatlich sind für das dritte Quartal dieses Jahres möglich. Du kannst die Neustarthilfe frei verwenden, also auch zur Deckung privater Lebenshaltungskosten und etwa für Miete und Krankenversicherung.

Bezugsberechtigt bist du, wenn du aufgrund von Corona mit einem Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichszeitraum aus dem Jahr 2019 rechnen musst. Wie genau du den Umsatz aus den Referenzmonaten berechnest und was überhaupt alles in die Rechnung einfließt, erklärte Markus detailliert im Gespräch mit den Moderatoren Lars Bösel und Antje Eichhorn. Er klärte ferner darüber auf, ob du wirklich alles behalten darfst – oder unter welchen Umständen du die Hilfe teilweise oder sogar ganz zurückzahlen musst.

Auch viele weitere Fragen beantwortete Markus in seinem Rundumschlag zum Thema. Handelt es sich um einen Änderungsantrag zur Neustarthilfe oder einen völlig eigenen Antrag? Was, wenn ich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen möchte? Kann ich frei zwischen Neustart- und Überbrückungshilfe wählen? Wie kann ich grob abschätzen, welche mir mehr bringt? Was muss ich bei der Antragstellung beachten, welche Infos mir vorher bereitlegen?

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Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Wer darf Neustarthilfe Plus beantragen und für wen lohnt sich das? Wofür darf ich das Geld verwenden?
  2. Kannst du bitte einen Überblick geben über die Neustarthilfe Plus? Wo liegen die Unterschiede zu der Hilfe für das erste Halbjahr?
  3. Handelt es sich um einen Ergänzungsantrag zur Neustarthilfe oder einen völlig getrennten Antrag? Was, wenn ich den Antrag lieber über den Steuerberater stellen möchte?
  4. Kann ich frei zwischen Neustart- und Überbrückungshilfe wählen? Wie kann ich grob abschätzen, welche mir mehr bringt?
  5. Was muss ich bei der Antragstellung beachten, mir vorher bereitlegen? Was gebe ich zum Beispiel als Referenzumsatz an?
  6. Wann und wieviel muss ich von der Hilfe zurückbezahlen, wenn das dritte Quartal besser läuft als erwartet oder ich noch andere Einnahmen erziele?

Experte

Marcus Pohl Marcus Pohl Markus Pohl ist Vorstand der ISDV, Diplom Sound Engineer und arbeitet als Production- und Tourmanager für internationale Künstler.

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