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Experten-Talk

Bis zu 7.500 Euro Zuschuss
So beantragst du die Neustarthilfe ohne Steuerberater

700 Teilnehmer
Mitschnitt vom 18. Februar 2021
593 mal Mitschnitt angesehen

Am Dienstagnachmittag, kurz nach Freischaltung der Antragsplattform, hatten wir euch zur gestrigen Telko zum Thema "Neustarthilfe" mit Steuerberater Frank Scheele und VGSD-Vorstand Andreas Lutz eingeladen. Innerhalb weniger Stunden war sie komplett ausgebucht. Das ist kein Wunder, denn der Bedarf nach wirksamen Hilfen ist hoch:

Der Umfrage zu Telko-Beginn zufolge planen 70 Prozent der Teilnehmer, die Neustarthilfe für das erste Halbjahr 2021 zu beantragen. Zum Vergleich: Bei der November- und Dezemberhilfe haben das nur 21 Prozent getan. Wir erwarten, dass die neue Hilfe neben der Soforthilfe zur wichtigsten Unterstützung für Soloselbstständige in der Krise wird. Im Unterschied zur Soforthilfe dürfen die bis zu 7.500 Euro aber auch für die Lebenshaltung verwendet werden!

Die Experten erklärten nicht nur die Funktionsweise der Förderung, Frank Scheele ging anhand von Screenshots den kompletten Antragsprozess durch. Es ist wichtig, dass du Fehler vermeidest: Der Antrag muss beim ersten Versuch sitzen, spätere Korrekturen sind nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Der Clou der Neustarthilfe ist, dass du sie auch, wenn deine Umsätze im ersten Halbjahr um weniger als 60 Prozent eingebrochen sind, teilweise (oder oft auch ganz) behalten darfst. Erst wenn der Umsatzeinbruch zehn Prozent oder weniger beträgt, musst du sie vollständig zurückzahlen.

*) Achtung: Durch eine am 30.06.21 überraschend erfolgte nachträgliche Änderung im FAQ des BMWi kann bei einem Referenzumsatz von >15.000 Euro bei erfolgreichem Geschäftsverlauf der Rückzahlungsbetrag höher ausfallen, als wir es im Talk anhand des Rechentools von ISDV/Andre Stock beispielhaft erläutert haben.

Andreas und Frank konnten im Zusammenspiel mit den Moderatoren Lars Bösel und Antje Eichhorn viele Zuschauerfragen beantworten. An diesen (anonymisierten) Fragen hat auch das Bundeswirtschaftsministerium Interesse angemeldet, um seinen eigenen FAQ gezielt weiterzuentwickeln.

Trotzdem gilt: Da der FAQ wichtige Details noch immer offen lässt, konnten Frank und Andreas an der einen oder anderen Stelle nur spekulieren und können für ihre Erklärungsversuche keine Gewähr übernehmen.

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Habe ich Anspruch auf Neustarthilfe und für welchen Zeitraum? Wieviel Geld bekomme ich?
  2. Wie ermittle ich den Umsatz bis Juni dieses Jahres sowie im Vergleichszeitraum?
  3. Wie stelle ich den Antrag? Und wann kann ich mit dem Geld rechnen?
  4. Welche Besonderheiten gelten, wenn ich nicht Einzelunternehmer bin, sondern in anderer Rechtsform tätig?
  5. Offiziell handelt es sich um pauschalierte Betriebskosten, darf ich das Geld trotzdem auch für die Lebenshaltung verwenden?
  6. Was, wenn ich schon andere Hilfe erhalte? Werden diese angerechnet?
  7. Was ist mit Einnahmen aus einer angestellten Tätigkeit?
  8. Was muss ich bei der Endabrechnung beachten? Was muss ich zurückzahlen, wenn das erste Halbjahr besser läuft als erwartet?*

Experten

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