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Diese Fragen wurden beantwortet
- Eine Künstlerin gestaltet Torten künstlerisch und verkauft sie für mehrere Tausend Euro das Stück. Weil sie nicht Bäckermeisterin ist, will ihr die Handwerkskammer das verbieten. Ein Einzelfall oder kann so etwas jeden treffen, der im entferntesten Sinne etwas Handwerkliches tut? Wo ist die Grenze?
- Unter Kanzler Schröder entfiel in zahlreichen Berufen der Meisterzwang. Innungen beklagen sich heute über Billigkonkurrenz durch soloselbstständige Handwerker und werfen ihnen Scheinselbstständigkeit und schlechte Arbeitsqualität vor. Was ist da dran?
- In welchen Bereichen braucht man denn nach wie vor einen Meistertitel?
- Falls ein Meistertitel nötig ist: Wie kann der Betrieb auch ohne Meistertitel zugelassen werden?
- Was darf man machen, auch ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein?
- Welche Art von Ärger kann man ggf. mit Kammern und Behörden bekommen?
- Wie siehst Du die weitere Entwicklung und was steht auf der Agenda von Euch als IF Handwerk?
Experte
Michael Wörle
Michael Wörle ist Geschäftsführer des Interessenverbandes Freier Handwerker.
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