Was passiert, wenn du bei einer Betriebsprüfung als scheinselbstständig eingestuft wirst? Im Talk mit Dr. Hartmut Paul und Rechtsanwältin Kathi-Gesa Klafke wurde deutlich, dass sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer in diesem Fall von gravierenden Folgen betroffen sind – auch wenn sie für den Auftragnehmer auf den ersten Blick positiver klingen: Wenn du scheinselbstständig bist, bekommst du – wie ein Angestellter – Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, unter Umständen sogar bis zu vier Jahre im Nachhinein. Dies muss der Auftraggeber leisten.
Langfristig aber seien die Folgen auch für den bislang vermeintlich Selbstständigen eine Katastrophe, so Dr. Paul. Der Auftragnehmer wird in Zukunft keine weiteren Aufträge mehr von seinem bisherigen Auftraggeber erhalten und wird generell Schwierigkeiten bei der Auftragsakquise haben, wenn er weiterhin unter Bedingungen arbeitet, die ihn zum Scheinselbständigen machen.
Möglicherweise muss der bislang selbstständig Arbeitende zudem Umsatzsteuerzahlungen zurück abwickeln, und wenn der Auftraggeber im Wesentlichen sein einziger Kunde war, können Betriebsausgaben wie ein teurer Dienstwagen aberkannt werden. Die Vision, weiterhin als Selbstständiger frei arbeiten zu können, ist damit vorerst zerstört.
Ob dich der Kunde nun anstellen muss, ob und wie es möglich ist, dass du wieder selbstständig arbeitest – und welche Folgen drohen, wenn du selbst einen Auftrag vergeben hast und dein Auftragnehmer scheinselbstständig eingestuft wird: Das erfährst du auch in der Aufzeichnung des hervorragend bewerteten Talks.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Die Scheinselbstständigkeit wurde festgestellt. Was bedeutet das für mich als Auftragnehmer/in? Welche Konsequenzen hat das für mich?
- Habe ich den Auftrag verloren? Können auch andere den Auftrag verlieren? Kann es passieren, dass das Unternehmen keine Aufträge mehr vergibt?
- Angenommen, es passiert in der Zusammenarbeit mit meinem wichtigsten Kunden: Welche Konsequenzen kann das auf Umsatzsteuer und die Anerkennung von Betriebsausgaben haben?
- Muss mich der Kunde nun anstellen? Ist es möglich, dass ich irgendwann wieder selbstständig für ihn arbeite?
- Wenn ich selbst Auftraggeber bin: Was bedeutet es, wenn mein Auftragnehmer als scheinselbstständig gilt? Werde ich finanziell belangt? Drohen strafrechtliche Konsequenzen?
- Werden dann auch frühere Aufträge desselben Auftragnehmers überprüft – und die von anderen?
- Wann liegt Vorsatz vor – und ändert diese Einstufung etwas?
- Mit welchen Fragen werden Sie als Anwälte sonst noch konfrontiert?
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