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Diese Fragen wurden beantwortet
- Zum 30. September 2020 (bei Zahlungsunfähigkeit) bzw. 31. Januar 21 (bei Überschuldung) endet das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz. Gibt es jetzt eine Pleitewelle?
- Unter welchen Umständen muss ich als Soloselbstständige/r nun eine Insolvenz anmelden?
- Betrifft meine Zahlungsunfähigkeit auch das Privatvermögen, die Immobilie oder das des Ehepartners?
- Gibt es die Möglichkeit, von den Schulden befreit zu werden und neu anfangen zu können?
- Es ist im Gespräch, rückwirkend zum 1. Oktober 2020 bei Insolvenzen das Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre zu verkürzen. Unter welchen Bedingungen kann ich davon profitieren?
- Wie kann ich versuchen, eine Insolvenz abzuwenden? Wie verschaffe ich mir einen Überblick über meine Verbindlichkeiten und welche sollte ich zuerst bezahlen?
- Haben Sie Tipps, wie man so eine schwierige Situation durchsteht, auch psychisch?
- Wo kann ich mir Rat holen?
Expertin
Eva Müffelmann
Eva Müffelmann ist Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatung des Deutschen Roten Kreuzes in Hamburg. Die Wirtschafts- und Arbeitsjuristin ist seit 2020 Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatungen.
Moderiert von
Fragen / Antworten aus diesem Experten-Talk
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Unter welchen Umständen muss ich als Soloselbstständige/r eine Insolvenz anmelden?
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Betrifft meine Zahlungsunfähigkeit auch das Privatvermögen, die Immobilie oder das des Ehepartners?
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Insolvenz: Besteht die Möglichkeit, sich von den bestehenden Schulden befreien zu lassen, um neu anfangen zu können?
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Wie kann ich versuchen, eine Insolvenz abzuwenden?
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