Seit dem 1.10.2020 wird bei Insolvenzen das Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre verkürzt. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Verfahrensarten: Unternehmensinsolvenz und Verbraucherinsolvenz.
Bist du nun aktiv selbstständig und reichst den Antrag selber ein, wird zunächst ein Gutachten erstellt. Wurde es vom Gericht bewertet, wird es erst dann eröffnet.
Verbraucher hingegen müssen sich erstmal an eine/n Anwält/in oder Schuldnerberatungsstelle wenden. Dort wird alles Persönliche besprochen, es wird ein außergerichtlicher Vergleich erstellt und meistens wird gemeinsam der Verbraucherinsolvenzantrag erarbeitet. Der geht dann beim Gericht ein und wird relativ schnell eröffnet.
Bei Unternehmer/innen und Selbstständigen ist das ober geordnete Ziel, das Unternehmen zu retten und so viele Arbeitsplätze wie möglich zu behalten. Hier sei keine Zeit, noch zu einer Schuldnerberatungsstelle zu gehen, erklärt die Expertin.
Vom Tag der Eröffnung des Verfahrens dauert es drei Jahre bis “du wieder frei bist”. In diesen drei Jahren findet das gerichtliche Insolvenzverfahren und die Abtretungsphase statt. Gewinnst du währenddessen zum Beispiel im Lotto, musst du das abtreten. Gewinnst du aber nach drei Jahren und einer Stunde im Lotto, darfst du den Gewinn behalten.
Während eines Insolvenzverfahrens musst du nicht zwingend an dem Ort bleiben, an dem du den Antrag gestellt hast. Du kannst auswandern, wenn du das möchtest, sofern du erklärst, was du dort tust, und einen Briefkasten besitzt.
Was ebenfalls wichtig ist, zu wissen: Dein Schufa-Eintrag bleibt noch weitere drei Jahre stehen und wird nicht sofort herausgenommen. Die Expertin ist der Meinung, dass ein wirklicher wirtschaftlicher Neustart nur gelingen könne, wenn der Schufa-Eintrag nicht noch drei Jahre bestehen bleibe.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden