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Experten-Talk

Q&A - Session
Wir beantworten 90 Minuten lang eure Fragen zur Neustarthilfe

504 Teilnehmer
Mitschnitt vom 24. Februar 2021
154 mal Mitschnitt angesehen

Nach dem großen Interesse an unserer Experten-Telko zum Thema Neustartstart-Hilfe letzte Woche haben sich die Experten heute noch einmal 90 Minuten Zeit genommen, um Fragen unserer Mitglieder zu beantworten. Ausgenommen waren Fragen zu anderen Rechtsformen als der des Einzelunternehmers, da das BMWi noch an einem erweiterten Antragsformular für Selbstständige mit GbRs, UGs, GmbHs usw. arbeitet und hierzu noch viele Fragen offen sind.

Zunächst beantworteten Frank Scheele und Andreas Lutz Fragen zum Anspruch: Erfülle ich die Voraussetzungen für Neustarthilfe? Gelte ich als hauptberuflich selbstständig? Überschreite ich das Kriterium eines Vollzeitmitarbeiters? Was ist, wenn ich erst 2019 oder 2020 gegründet habe?
Dann ging es um die Antragstellung, wobei das Elster-Zertifikat ein wichtiges Thema war, gibt es doch persönliche und Organisations-Zertifikate mit ganz unterschiedlichen Berechtigungen.

Im dritten Fragekomplex ging es darum wie man den Umsatz ermittelt (ohne Umsatzsteuer), ob Leistungszeitpunkt oder Zahlungseingang entscheidend sind, und was alles in den Umsatz hineinzählt.
Da es in Fragekomplex vier um andere Einnahmen ging, die zu berücksichtigen sind oder nicht, war der Übergang fließend.

Den fünften Fragekomplex "Endabrechnung" nutzte Andreas, um anhand des Excel-Rechentools André Stock (er ist ISDV- und VGSD-Mitglied und war auch anwesend) zu zeigen, dass man unter Umständen auch bei deutlich niedrigerem Umsatzrückgang die Hilfe ganz behalten kann, wenn der absolute Umsatzrückgang relativ hoch ist.

*) Achtung: Durch eine am 30.06.21 überraschend erfolgte nachträgliche Änderung im FAQ des BMWi kann bei einem Referenzumsatz von >15.000 Euro bei erfolgreichem Geschäftsverlauf der Rückzahlungsbetrag höher ausfallen, als wir es im Talk anhand des Rechentools von ISDV/Andre Stock beispielhaft erläutert haben.

Frank und Andreas ergänzten sich wieder bestens. Meistens waren beide natürlich einig, aber wo der eine nicht sicher war, sprang der andere ein.

Trotzdem gilt: Da der FAQ wichtige Details noch immer offen lässt, konnten Frank und Andreas an der einen oder anderen Stelle nur spekulieren und für ihre Erklärungsversuche keine Gewähr übernehmen.

Folgende Punkte haben sie im Nachhinein nochmals überprüft:

  • Auslandsumsätze werden nach unserem aktuellen Stand als Umsatz berücksichtigt, wenn sie in Deutschland erbracht wurden, nicht aber wenn die Leistung im Ausland erbracht wurde. (Wir werden das nochmals genauer abklären und dazu einen Beitrag auf der Website veröffentlichen.)
  • Gesetzliche Renten und auch Basis-/Rüruprenten müssen u.W. als Umsatz berücksichtigt werden
  • Auch wer keine Mitarbeiter hat, kann alternativ zur Neustarthilfe auch Überbrückungshilfe beantragen. Mitarbeiter sind hierfür offenbar keine Voraussetzung!

Der Mitschnitt

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Diese Fragen wurden beantwortet

  1. Habe ich Anspruch auf Neustarthilfe?
  2. Berechnung: Wie ermittle ich den Umsatz jetzt und im Vergleichszeitraum 2019?
  3. Wie stelle ich den Antrag? Was muss ich auf Frage X antworten?
  4. Welche anderen Hilfen und Einnahmen werden angerechnet inklusive solchen aus angestellter Tätigkeit?
  5. Was muss ich bei der Endabrechnung beachten? Was bleibt mir am Ende an Förderung?*

Experten

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