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Ab wann darf ich von säumigen Kunden Verzugszinsen erheben und und in welcher Höhe?

2 Personen fragen sich das

Ein Kunde, der es sehr eilig hatte und für den ich mich echt ins Zeug gelegt habe (mehr als nur eine Nachtschicht ...) zahlt nun einfach seine Rechnung nicht, was mich sehr ärgert.

Mitgliederfrage (via VGSD)
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1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Verzugszinsen kannst du ab Zahlungsverzug erheben. Normalerweise gibt es aber erstmal eine Zahlungserinnerung ohne diese. Du willst ja den Kunden nicht verlieren, weil der das vlt. bloß übersehen hat. Alle wichtigen Infos hier: www.billomat.com­/magazin/b­…berechnen

Fabian Rabe
Fabian Rabe
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