Zum Inhalt springen
Mitglied werden

Als Arbeitgeber Energiepreispauschale an Mitarbeiter bezahlt: Ist die vom Finanzamt erhaltene Kompensation eine Betriebseinnahme?

1 Person fragt sich das

Ich habe fünf Mitarbeiter, denen ich im September die EPP auszahlen werde, das Finanzamt wird mir die dann wieder gutschreiben. Muss ich das als Betriebseinnahme verbuchen?

Mitgliederfrage (via VGSD)
Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

1 Antwort

Akzeptierte Antwort

Ja, musst du:

  • Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an die Arbeitnehmer ist eine Betriebsausgabe,
  • die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme.

Im Ergebnis heben sich die Buchungen bzw. Zahlungsvorgänge bei dir auf und haben keine Auswirkung auf den Gewinn. Sie erscheinen aber in deiner Überschuss- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.

Kommentar schreiben
Abbrechen

Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?

Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden

Anmeldung benötigt

Um eine Frage zu beantworten, melde dich bitte zunächst an.
Wenn du noch kein Konto hast, kannst du dich hier kostenlos registrieren.

Antwort zu dieser Frage schreiben
      Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr, unabhängig ob Fragen von Mitarbeitern oder Mitgliedern beantwortet werden.
      Zu keiner Zeit findet eine rechtsverbindliche Beratung statt.
      Zum Seitenanfang

      #

      #
      # #