Ja, musst du:
- Die Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) an die Arbeitnehmer ist eine Betriebsausgabe,
- die Refinanzierung über die Lohnsteuer-Anmeldung eine Betriebseinnahme.
Im Ergebnis heben sich die Buchungen bzw. Zahlungsvorgänge bei dir auf und haben keine Auswirkung auf den Gewinn. Sie erscheinen aber in deiner Überschuss- bzw. Gewinn- und Verlustrechnung.
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