Die Redaktion kann das völlig anders sehen, und die ist es letztlich, die jeden Beitrag für die Veröffentlichung aufbereitet und freigibt. Von daher, ja, nur auf Basis Deiner Frage: das ist erlaubt.
Es kommt wie so oft darauf an, was Du genau vereinbart hast. Lieferst Du lediglich Material zu, ist Dein Job damit getan und was die Redaktion daraus macht, ist streng genommen nicht mehr Deine Sache. Geht es um eine Stellungnahme, Kommentar etc. ist natürlich schon wichtig, dass Dein Name dann auch unter Deiner Position steht.
Wenn es ein wichtiger Auftraggeber ist, wirst Du die Leute ja persönlich kennen? Ich würde in dem Fall das Gespräch suchen und einfach mal nachfragen, welche Kriterien der Überarbeitung zugrunde liegen. Es kann dann ja auch für die Zukunft für beide wichtig sein und Arbeit sparen, wenn Du gleich weißt, wie der Beitrag aufgebaut sein soll.
Es kann auch immer mal sein, dass man ein Briefing falsch verstanden hat, und das sollte dann auch auf den Tisch, damit es nicht öfter vorkommt und der Auftraggeber nicht abspringt.
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