Kurz und knapp: Im Sozialversicherungsrecht gibt es keinen Bonus für eine Selbstanzeige.
Es bringt dir also keine Vorteile, sich zu melden, wenn du bereits seit Monaten oder Jahren mit einem solchen Problem kämpfst. Der einzige kleine Vorteil besteht darin, dass du bei einem geplanten Rechtsstreit vorerst keine Zahlung leisten musst. Wenn eine Statusfeststellung zur Versicherungspflicht führt, wird diese erst vollstreckt, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist.
Im Gegensatz dazu müssen bei Betriebsprüfungen zur Scheinselbstständigkeit Zahlungen erfolgen. Erst danach wird überlegt, ob das Geld zurückerstattet wird. Es ist jedoch vorteilhafter, wenn du für die Zukunft planst und von vornherein ungünstige Merkmale oder Formulierungen vermeidest.
Die Experten erklären, dass es sich um ein hochpolitisches Thema handle, da die Kassen leer sind und Einnahmen generiert werden sollen, jedoch begrenztes Personal auf Seiten der Versicherungsträger vorhanden ist. Daher werden bevorzugt Fälle ausgewählt, bei denen noch vier Jahre rückwirkend Beiträge erhoben werden können. Fälle, die gut gestaltet und rechtzeitig für die Zukunft angepasst wurden und bestimmte Merkmale aufweisen, werden weniger priorisiert.
Es gibt Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um rückwirkende Umsetzungen zu vermeiden. Wer diese kennt, kann entsprechend handeln.
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden