Grundsätzlich gilt: Du hast mehrere Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist im Prinzip genauso rechtswirksam wie ein schriftlicher Vertrag.
Wenn alles nach Plan läuft, ist ein mündlicher Vertrag kein Problem. Falls es aber zu nicht vorhersehbaren Unstimmigkeiten kommen sollte, sollte dir bewusst sein, dass du Vereinbartes im Nachhinein vielleicht nicht so gut beweisen kannst.
Der Experte rät: “Kein schriftlicher Vertrag ist natürlich besser als ein schlechter schriftlicher Vertrag.” In einer Betriebsprüfung wird dir das aber nicht viel helfen, weil Betriebsprüfer immer schriftlich Verträge und Rechnungen sehen möchten.
Rechtlich gesehen ist es einfacher, wenn etwas schriftlich vorliegt. Dies kann dann als Grundlage der Zusammenarbeit betrachtet werden. Laut den Gerichten hat erstmals das zu gelten, was vereinbart wurde. Es sollte natürlich auch überprüft werden, was tatsächlich vereinbart worden ist.
Bei einer Betriebsprüfung werden nicht nur Dokumente angeschaut, sondern es wird auch überprüft, wie diese Tätigkeit tatsächlich passiert ist. Die Frage "Wie hat etwas stattgefunden? " sollte also beantwortet werden.
Bei einem schriftlichen Vertrag wirst du auch ein Stück weit mehr rechtlich gebunden, sodass du mehr auf die Begrifflichkeiten und Inhalte achten solltest. Unabhängig von der Formulierung sollten manche Dinge gar nicht in Verträgen erwähnt werden. Zusätzlich sollte immer auf die Formulierung des jeweiligen Vertragspunktes geachtet werden.
Beispiel: "Eine Leistung ist persönlich/ höchstpersönlich zu erbringen." Wird eine persönliche Leistungserbringung festgeschrieben, würden sich viele Prüfer/innen darauf festnageln, erklärt der Experte.
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