Wenn ein Betriebsprüfer anklopft, will er in der Regel zunächst Verträge und Rechnungen sehen. Das betont Anwalt Dr. Benno Grunewald. Damit diese Dokumente keine missverständlichen Hinweise enthalten und dich als scheinselbstständig erscheinen lassen, gilt es, bestimmte Begrifflichkeiten, Formulierungen und Inhalte zu vermeiden.
Grunewald nennt als Beispiel die in Verträgen gerne genutzte Formulierung "die Leistung ist vom Auftragnehmer persönlich zu erbringen". Dies zu schreiben sei fatal, denn ein Betriebsprüfer würde stutzen und fragen, ob der Auftragnehmer dann als Person gebunden ist – genau wie ein Angestellter. Denn: Ein echter Freiberufler könnte die Arbeit an eigene Mitarbeiter oder Kollegen delegieren.
Wie auch du Andeutungen einer potenziellen Beschäftigung in Dokumenten vermeiden kannst – das erfährst du im Mitschnitt des Gesprächs.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Braucht es für Angebote und Verträge überhaupt die Schriftform oder bin ich mündlich "sicherer"?
- Wenn ich mein Angebot erstelle, sollte ich dann bestimmte Formulierungen besser vermeiden?
- Welche Bestandteile brauchen Angebot und Vertrag?
- Wie schreibe ich meine Honorarforderung am besten auf?Wie beschreibe ich meine Tätigkeit am besten?
- Was sollte ich sonst noch beachten?
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