Die Reform bringt Selbstständigen, laut Experten, eindeutig weniger Rechtssicherheit.
Übrigens: Auf Personen, die frühere Statusfeststellungsverfahren bereits durchlaufen haben, und keine Änderung der Kriterien vorliegt, muss die neue Reform nicht angewendet werden. Wenn sich die Gesellschaftsstruktur der Kapitalgesellschaft allerdings ändert, muss ein neues Statusfeststellungsverfahren, nach dem Prinzip der neuen Reform, durchlaufen werden.
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