Ein großer Wurf ist die Reform des Statusfeststellungsverfahrens nicht. Dr. Hartmut Paul, zertifizierter Sachverständiger für Sozialversicherungsrecht, sieht handwerkliche Mängel. Die Einführung der Elementenfeststellung etwa, die erste von fünf Änderungen, macht aus seiner Sicht das Statusfeststellungsverfahren noch aufwändiger, weil die Beteiligten es künftig sowohl mit der DRV als auch mit der Krankenversicherung zu tun haben werden.
An den Kriterien selbst hat sich nichts geändert, aber damit wenigstens auch nicht zum Schlechteren. Zu welchem Experiment Dr. Paul einlädt und welche Wege er weiterhin sieht, um sich einigermaßen rechtssicher bewegen zu können, das erfährst du im Mitschnitt des Talks.
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Diese Fragen wurden beantwortet
- Bringt die morgen in Kraft tretende "Reform" des Statusfeststellungsverfahrens unter dem Strich eher mehr oder weniger Rechtssicherheit?
- Bei der "Elementenfeststellung" entscheidet die DRV künftig nicht mehr über die Versicherungspflicht, sondern nur noch, ob selbstständig oder nicht. Was ändert sich genau und was sind die Vor-/Nachteile für DRV und Betroffene?
- Schon vor Tätigkeitsbeginn kann die DRV künftig eine "Prognoseentscheidung treffen. Wie geht das und kann man sich auf die Entscheidung verlassen?
- Mit der neuen "Gruppenentscheidung" verbindet sich die Hoffnung, dass gleichartige Aufträge gleich behandelt werden. Wird es künftig deutlich weniger Statusverfahren geben?
- Bei Dreiecksverhältnissen kann jetzt der Dritte (z.B. Vermittler) in die Statusfeststellung einbezogen werden. Gut oder schlecht?
- Wie kann der neue Anspruch auf eine mündliche Anhörung im Widerspruchsverfahren helfen?
- Was können Auftraggeber und -nehmer konkret tun, um von den Neuregelungen zu profitieren?
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