Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht.
Da hilft nur ein prüfender Blick in den geschlossenen Verlags-oder Autorenvertrag. Im Abschnitt HONORAR finden sich regelmäßig Formulierungen wie:
„Die Autor:innen erhalten eine mit dem Absatzhonorar sowie dem Honorar aus der Verwertung der Nebenrechte berechenbare GARANTIEzahlung in Höhe von EUR xxxx, zahlbar wie folgt: 50% bei Manuskriptannahme und 50% bei Erscheinen des Buches.“
Du möchtest Kommentare bearbeiten, voten und über Antworten benachrichtigt werden?
Jetzt kostenlos Community-Mitglied werden