Wenn die Vorrausetzungen erfüllt sind, können Sie den Gründungszuschuss natürlich beantragen. Sie müssen aber im Businessplan eindeutig aufzeigen, wie Sie dann Ihre selbstständige Tätigkeit reibungslos ausüben können, Stichwort: Kinderbetreuung. Das kann grundsätzlich schon ein Ablehnungsgrund sein, wenn die Geschäftsidee nicht plausibel erscheint, dass Sie dann noch genügend Zeit für das Kind haben können.
Grüße,
Markus Hübner
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