Hi,
grundsätzlich ja: Du selbst bestimmst als Urheber eines Werkes, wie es veröffentlicht werden darf (und muss).
In diesem Zusammenhang kannst Du natürlich auch verlangen, dass Dein Name genannt wird, dass Links auf Deine Website gesetzt werden etc.
Wenn Du die Verwertungsrechte an jemanden abgegeben hast (z.B. an ein Fotostock oder an einen Verlag), dann wird dort im Vertrag geregelt, was genau bei der Veröffentlichung Deiner Fotos beachtet werden muss.
In der Regel trittst Du in so einem Fall die Verwertungsrechte an Deinem Werk ab.
In welchem Umfang und z.B. ob die Verwertung dann exklusiv erfolgt, ist Vertragssache.
P.S: Wenn jemand unlezenziert ein Bild von Dir veröffentlicht UND auch Deinen Namen nicht nennt, kannst Du i.d.R. das doppelte Honorar leicht einfordern.
Das ist dann natürlich eine Sache, die Du mit einem Anwalt besprechen solltest.
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