Das kann man auf zwei Ebenen betrachten: Warum sollte jemand einen Rundfunkbeitrag kaufen, der nicht exklusiv ist? Smarter wäre es, von Anfang an ein Konzept aufzusetzen, bei dem am Ende zwei lange und zwei kurze Beiträge herauskommen (zum Beispiel), die unterschiedliche Schwerpunkte behandeln.
Dann die Frage an sich: Ob man darf, kommt auf den Vertrag an, den man mit dem Kunden oder der Kundin geschlossen hat bzw. auf die eigenen AGB. Wenn die Kunden zustimmen, etwas nicht Exklusives zu erwerben und die Rechte klar geregelt (und kommuniziert!) sind, können sie ja nachher nicht sagen, dass sie überrascht sind.
Das ist keine Rechtsberatung, sondern so würde ich es handhaben (Meinungsbeitrag). Im Zweifelsfall würde ich tatsächlich einen Anwalt fragen. Vorher, nicht nachher :-) Viel Erfolg!
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