Leider verletzt du meines Wissens (ich bin aber kein Anwalt, vgl. Disclaimer unten) ganz schnell das Urheberrecht der Zeitungen, Zeitschriften usw. sowie auch der Journalisten, die über euch berichten, wenn du physische oder digitale Kopien erstellst. Und die, die über eure Projekte wohlwollend berichten zu verärgern, möchtest du sicher auf keinen Fall. Das mit der Urheberrechtsverletzung gilt übrigens sogar dann, wenn du ein schriftliches Interview geführt und im Grunde den größten Teil des Textes selbst geschrieben hast!
Die VG Wort schreibt zu diesem Thema in einem "Merkblatt zur Erstellung Elektronischer Pressespiegel gemäß § 49 UrhG":
"Grundsätzlich ist die Vervielfältigung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken, zu denen auch Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare zählen, nicht ohne Zustimmung der Urheber bzw. der jeweiligen Verlage zulässig.
Eine Ausnahme bildet im deutschen Urheberrecht der 'Pressespiegelparagraf' (§ 49 UrhG). Er ist eine Ausnahmebefugnis, welche die Vervielfältigung und Verbreitung von Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren in Pressespiegeln gegen eine angemessene Vergütung erlaubt.
Diese vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit gestattet es, Artikel/Rundfunkkommentare zu verwenden, sofern bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung der Vorgaben stellt den Nutzer von Ansprüchen des Urhebers frei.
Dass der Pressespiegelparagraf auch auf elektronische Pressespiegel angewendet werden kann, hat der BGH im Juli 2002 festgestellt."
Davon gibt es dann aber wichtige Ausnahmen, zum Beispiel wenn Beiträge in Fachzeitschriften erschienen sind.
Es wollen aber doch nur wenige Leser innerhalb eurer Organisation den Presseverteiler anschauen? Schon das ist rechtlich problematisch, denn eine Bagatellgrenze, bis zu der eine Weitergabe erlaubt ist, gibt es nicht.
Aufgrund der rechtlichen Situation haben sich Presse-Monitoring-Dienste entwickelt, die die Medien für dich durchsuchen, auch außerhalb des Internet, und dir dann alle gefundenen Ausschnitte zur Verfügung stellen, sofern das rechtlich möglich ist. Du kannst z.B. bei www.pressemonitor.de/leistunge…l/vg-wort abhängig von der Zahl regelmäßiger und gelegentlicher Nutzer des Pressespiegels den Preis pro Artikel errechnen. Da ihr damit nicht nur rechtssicher agiert, sondern euch auch einiges an Arbeit spart, könnte sich das für euch lohnen, auch wenn es eine zusätzliche Ausgabe ist.
Theoretisch könntest du versuchen, selbst von jedem einzelnen Autor und Verlag die Zustimmung zur Veröffentlichung zu erhalten, mindestens für ausgewählte Veröffentlichungen. Aber das stelle ich mir sehr aufwändig und letztlich wahrscheinlich teurer vor.
Wir machen es beim VGSD so, dass wir uns per Google Alerts über neue Veröffentlichungen, in denen Verband oder Mitarbeiter genannt sind, informieren lassen. Unsere Presseschau vgsd.de/presseschau führen wir in Form einer Linkliste mit kurzen Zitat aus der Veröffentlichung.
Wenn ein verlinkter Artikel hinter einer Paywall steht oder gar nicht im Internet zu finden ist, können Nutzer ohne entsprechendes Abo den Artikel natürlich nur eingeschränkt lesen bzw. wir müssen auf einen Link ganz verzichten.
Hoffe das hilft dir weiter. Vielleicht gibt es noch andere Nutzer, die ihre Erfahrungen beisteuern können?
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