Hallo Sven,
die unveränderliche Archivierung fällt vielen scheinbar jetzt erst mit dem Thema E-Rechnung auf. Dabei mussten schon immer digitale Rechnung also z.B. PDF-Rechnungen genauso archiviert werden. In vielen Fällen ist deine Buchhaltung(s-Software) die Stelle dafür (oder sollte es sein).
Ich empfehle Dir zu dem Thema die Talks mit Karin www.vgsd.de/branchene…_c8ee45fc,, einer findet auch bald wieder statt:
www.vgsd.de/event/ask…12-12-2024
Alle Mitschnitte zum Thema E-Rechnung:
www.vgsd.de/talk-mits…57#results
Am Ende muss man das ganzheitlich betrachten. Wie deine BuHa funktioniert und wo die Archivierung passieren sollte/könnte. E-Mail ist immerhin schonmal ein Anfang. Ich finde die integrierten Online-Lösungen gut, also z.B. LexOffice, Papierkram, SevDesk & Co.
Kann aber auch genauso gut sein, dein StB bietet Dir eine Möglichkeit an, dass die Archivierung bei ihm statt findet weil er sowieso deine BuHa macht.
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