Zunächst stellt der Experte fest: Den größten Vorteil hat die Rentenversicherung selbst: Das Statusfeststellungsverfahren ist jetzt für die DRV nämlich deutlich einfacher. Denn die Krankenkasse entscheidet künftig über die Beitragspflicht eines Selbstständigen, also nicht mehr die DRV. Der Selbstständige hat nun also zwei Verfahren zu bewältigen.
Unterm Strich bedeutet das: an den Tatsachen, ob jemand. Scheinselbstständig ist, hat sich nichts geändert, nur der Weg zur Feststellung ist ein anderer. Das Problem: Die Definitionen im BAG, BSG und BFH von Selbstständigkeit sind unterschiedlich. Wäre dies nicht der Fall, wäre ein Statusfeststellungsverfahren überflüssig.
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